RIV Zusatzversorgung

Unser Fondskonzept: RIV Zusatzversorgung – kaufkraftstabile Ausschüttungen

Unser international ausgerichteter Aktienfonds RIV Zusatzversorgung bietet Anlegern ein kaufkraftstabiles Zusatzeinkommen in Form einer jährlichen Ausschüttung, die in jedem Jahr unabhängig von aktuellen Börsenentwicklungen mit der Inflation steigt.

Der Aktienanteil des RIV Zusatzversorgung liegt immer zwischen 51 % und 100 %, so dass die höchstmögliche steuerliche Freistellung für Privatanleger garantiert ist. Der RIV Zusatzversorgung legt weltweit breit gestreut nach Branchen, Ländern und Währungen an. So mindern wir Anlagerisiko und Volatilität.

Mit dem RIV Zusatzversorgung verfolgen wir drei Anlageziele: Durch eine vom jeweiligen Anlageergebnis unabhängige Ausschüttung wollen wir laufende Erträge bieten, z.B. für Stiftungen oder Privatpersonen im Ruhestand. Die Ausschüttung soll zudem ihre Kaufkraft beibehalten. Langfristig soll ebenfalls die Kaufkraft des angelegten Kapitals erhalten werden. Geeignet ist der RIV Zusatzversorgung daher für langfristig orientierte Kapitalanleger, die mit den für Aktienmärkte typischen Kursschwankungen leben können.

Ausschüttungen seit Fondsauflage

zum Geschäftsjahresende 31.03.2019 31.03.2020 31.03.2021 31.03.2022 31.03.2023 31.03.2024 31.03.2025
Ausschüttung 1,25 € 2,54 € 2,55 € 2,69 € 2,92 € 3,03 € 3,11 €
zum Geschäftsjahresende: Ausschüttung:
31.03.2019 1,25 €
31.03.2020 2,54 €
31.03.2021 2,55 €
31.03.2022 2,69 €
31.03.2023 2,92 €
31.03.2024 3,03 €
31.03.2025 3,11 €
Stand: 25.09.2025

Anmerkungen:

  • Historische Wertentwicklungen lassen keine Rückschlüsse auf eine ähnliche Entwicklung in der Zukunft zu.
  • Berechnungen der Wertentwicklung beinhalten sämtliche Kosten und erfolgen nach BVI-Methode. Der Rücknahmeabschlag wird nicht berücksichtigt.

Detaillierte Fondszusammensetzung

Stand: 31.08.2025

Anmerkungen:

  • Aufteilung nach Assetallokation und Währung bezieht sich auf die Fondsebene.
  • Aufteilung nach Ländern, Branchen und Top 10 bezieht sich auf Aktien.
  • Aufteilung nach Ratings und Restlaufzeiten bezieht sich auf Renten.

Stammdaten

Wertpapierkennnummer (WKN) A2JJ1J
International Securities Identification Number (ISIN) DE000A2JJ1J2
Fondsname RIV Zusatzversorgung
Kapitalverwaltungsgesellschaft R.I. Vermögensbetreuung AG
Domizilierung Deutschland
Auflagedatum 1. Oktober 2018
Kategorie International anlegender Aktienfonds
Währung Euro
Ertragsverwendung ausschüttend
Steuerliche Freistellungsquote 30 % (Privatanleger)
Volumen 22,17 Mio. € (Stand: 25.09.2025)
Verwahrstelle Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG
Zahlstelle Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG
Geschäftsjahresende 31. März
Feiertagskalender Hessen, Deutschland
Wertpapierkennnummer (WKN)
A2JJ1J
Internatl. Securities Identification Number (ISIN)
DE000A2JJ1J2
Fondsname
RIV Zusatzversorgung
Kapitalverwaltungsgesellschaft
R.I. Vermögensbetreuung AG
Domizilierung
Deutschland
Auflagedatum
1. Oktober 2018
Kategorie
International anlegender Aktienfonds
Währung
Euro
Ertragsverwendung
ausschüttend
Steuerliche Freistellungsquote
30 % (Privatanleger)
Volumen
Mio. EUR (Stand: 25.09.2025)
Verwahrstelle
Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG
Zahlstelle
Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG
Geschäftsjahresende
31. März
Feiertagskalender
Hessen, Deutschland

Fondskosten

Kein Ausgabeaufschlag beim Kauf
Gesamtkostenbelastung 1,40 %
Keine erfolgsabhängige Zusatzvergütung
Rücknahmeabschlag bei Verkauf verbleibt vollumfänglich im Fonds 0,50 %
Kein Ausgabeaufschlag beim Kauf
Gesamtkostenbelastung:
1,40 %
Keine erfolgsabhängige Zusatzvergütung
Rücknahmeabschlag bei Verkauf
verbleibt vollumfänglich im Fonds:
0,50 %

Weshalb wir die Kosten-Kennzahl Gesamtkostenbelastung verwenden, erfahren Sie in unserer Veröffentlichung zur Transparenz von Fondskosten.

Gesamtkostenbelastung vergangener Fondsgeschäftsjahre

01.04.2024 – 31.03.2025 1,40 %
01.04.2023 – 31.03.2024 1,37 %
01.04.2022 – 31.03.2023 1,42 %
01.04.2021 – 31.03.2022 1,48 %
01.04.2020 – 31.03.2021 1,50 %
01.04.2019 – 31.03.2020 1,71 %
01.09.2018 – 31.03.2019 1,89 %

Nachhaltigkeit

Bei dem Fonds handelt es sich um ein sogenanntes „konventionelles Produkt“ nach Artikel 6 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungs-Verordnung). Diese EU-Verordnung zwingt uns, folgenden Satz widerzugeben: „Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.“ Dieser Satz ist inhaltlich falsch, da die Investitionen selbst sehr wohl EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen können. Richtig wäre die Aussage, dass unser Investmentprozess nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigt. Dies tun wir aus gutem Grund: Nachhaltigkeit kann nicht allgemeinverbindlich definiert werden. Eine solche Definition unterliegt immer individuellen und persönlichen Bewertungen. Die benannten EU-Kriterien sind Ergebnis lenkungspolitischer Entscheidungen, die sich immer ändern können und in der Vergangenheit auch schon geändert haben. Der Finanzbranche wird eine letztendlich unfertige Regulierung aufgebürdet, deren Umsetzung noch vollkommen unklar und nicht geregelt ist. Die durch eine Kategorisierung als Produkt nach Artikel 8 oder 9 entstehenden Verpflichtungen und auch Kosten, die letztendlich von den Anlegern getragen werden müssen, sind nicht absehbar. Aus diesem Grund haben bereits viele Fondsgesellschaften Fonds, die ursprünglich nach Artikel 8 oder 9 kategorisiert waren, unter großem Aufwand und Kosten wieder zurückgestuft. Diesem Risiko wollen wir unsere Fondsanleger nicht aussetzen. Um die Nachhaltigkeit von Fonds zu beurteilen, empfehlen wir einen vergleichenden Blick in die jeweiligen Vermögensaufstellungen.
Erfahren Sie hier mehr über unser Nachhaltigkeitsverständnis.

Risikohinweis

Die drei Anlageziele des RIV Zusatzversorgung zu erreichen, stellt eine anspruchsvolle Herausforderung dar. Da die Ausschüttung des Fonds unabhängig vom Anlageergebnis erfolgen und jedes Jahr an den deutschen Verbraucherpreisindex angepasst werden soll, ist es möglich, dass der Fonds Ausschüttungen an seine Anleger teilweise oder auch ganz aus der Substanz entnehmen muss. Dies kann im Extremfall auch zu einer Auszehrung des Fondsvermögens führen, die nicht mehr aufgeholt werden kann.

Der RIV Zusatzversorgung ist auf langfristigen Wertzuwachs ausgerichtet und nimmt kurzfristige, unter Umständen deutliche, Kursschwankungen bewusst in Kauf. Auch wenn seine Anteile täglich zurückgegeben werden können, so eignen sie sich deshalb nicht zur kurzfristigen Anlage. Anleger sollten eine Mindesthaltedauer von fünf Jahren planen.

Geeignet ist der RIV Zusatzversorgung daher für Anleger, die langfristig kaufkraftstabile Ausschüttungen brauchen, dabei die Kaufkraft ihres angelegten Kapitals erhalten wollen und zugleich mit den für Aktienmärkte typischen Schwankungen leben können.

Der RIV Zusatzversorgung unterliegt wie alle Kapitalanlagen nicht nur dem allgemeinen Marktrisiko, sondern auch politischen Risiken. Daher ist keine Zusicherung möglich, dass die Ziele der Anlagepolitik im vom Kunden bestimmten Anlagezeitraum  erreicht werden.

Der Wert des Fondsvermögens und damit der Wert jedes einzelnen Anteils kann gegenüber dem Ausgabepreis steigen oder fallen. Dies kann zur Folge haben, dass Anleger zum Zeitpunkt des Verkaufs ihrer Anteile unter Umständen ihr investiertes Geld nicht vollständig zurückerhalten. Dieses Risiko sinkt mit zunehmender Anlagedauer.

Alleinverbindliche Grundlage für den Erwerb des RIV Zusatzversorgung sind dessen Verkaufsprospekt und Basisinformationsblatt, die in deutscher Sprache verfasst sind und unter Fondsdokumente kostenfrei heruntergeladen werden können. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte finden Sie unter www.riv.de/Anlegerrechte.

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