Die RIV bewertet ihre Fonds als Kapitalverwaltungsgesellschaft täglich. Nach § 212 KAGB sind Fonds bei jeder Möglichkeit zur Ausgabe und Rückgabe von Fondsanteilen zu bewerten.

Gemäß § 169 KAGB hat die RIV als Kapitalverwaltungsgesellschaft Bewertungsrichtlinien erstellt, welche geeignete und kohärente Verfahren für die ordnungsgemäße, transparente und unabhängige Bewertung der Vermögensgegenstände des Investmentvermögens festlegen. Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgt unparteiisch und mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit.

Konkret bedeutet dies, dass bei den RIV-Fonds mit Stand 0:00 Uhr deutscher Zeit die Werte aller Wertpapiere in den Fonds anhand der jeweiligen letzten Tages-Schlusskurse an ihrer jeweiligen Heimatbörse bestimmt werden. Zu diesen Vermögenswerten werden die Forderungen der Fonds (Dividenden, Zinsen, Quellensteuerrückforderungen, etc.) addiert und die Verbindlichkeiten der Fonds (Verwaltungsvergütung, Verwahrstellenvergütung, Veröffentlichungskosten, etc.) sowie ggf. Kredite abgezogen. Für die Devisenkurse wird das 16:00 Uhr (GMT) London Fixing von WM/Reuters herangezogen. Der so ermittelte Gesamtwert des Fondsvermögens wird durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile dividiert, um als Resultat den Nettoinventarwert je Anteil zu erhalten. Nettoinventarwert heißt im Englischen Net-Asset-Value, welches die häufig genutzt Abkürzung NAV erklärt. Bei den RIV-Fonds entspricht der Ausgabepreis dem Nettoinventarwert je Anteil, da es keinen Ausgabeaufschlag gibt. Der Rücknahmepreis ist um 0,5 % geringer als der Nettoinventarwert je Anteil, da es einen Rücknahmeabschlag gibt, der vollumfänglich dem Fondsvermögen zufließt.

Die Fondspreisveröffentlichung für einen Bewertungstag erfolgt also immer am darauffolgenden Bankarbeitstag. Dies verdeutlichen unsere Angaben „Bewertung für den tt.mm.jjjj“ und „Veröffentlicht am tt.mm.jjjj“ bei allen Fondspreisveröffentlichung. Dabei veröffentlicht die RIV sowohl Ausgabepreis, Rücknahmepreis wie auch Nettoinventarwert je Anteil, gemäß § 170 KAGB, auf den jeweiligen Internetseiten der Fonds.

Da Berechnung der Fondspreise, interne Kontrollen sowie die zusätzlichen unabhängigen Kontrollen durch die Verwahrstelle eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, erfolgt die Veröffentlichung der Fondspreise in der Regel gegen 15:00 Uhr. Anhand dieser veröffentlichten Fondspreise werden die bis zu den Cut-Off-Zeiten gesammelten Kauf- und Verkaufsaufträge des Vortages abgerechnet.