Barrierefreiheit

Informationen für Verbraucher über unsere barrierefreien Dienstleistungen der Finanzportfolioverwaltung

Vorbemerkung:

Diese Informationen zur Barrierefreiheit gelten für die Webseiten der R.I. Vermögensbetreuung AG (nachfolgend RIV genannt), die unter der Domain www.riv.de erreichbar sind. Die Informationen zur Barrierefreiheit sind auf unseren Webseiten jederzeit im Footerbereich unter https://www.riv.de/barrierefreiheit abrufbar und werden regelmäßig aktualisiert.

Unsere Kontaktinformationen lauten:
R.I. Vermögensbetreuung AG
Ottostraße 1
76275 Ettlingen
Deutschland
Telefon: +49 72 43 21 58 3
E‑Mail: info@riv.de

Inhaltsverzeichnis der nachfolgenden Informationen:

1. Beschreibung der geltenden Anforderungen zur Barrierefreiheit

Nach § 14 Absatz 1 Nummer 2, der Anlage 3 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) sind wir verpflichtet, für die Allgemeinheit in barrierefreier Form Informationen zu den von uns angebotenen Wertpapierdienstleistungen zugänglich zu machen. Dabei müssen wir auch darlegen, wie wir die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit in Bezug auf diese Wertpapierdienstleistungen erfüllen. Die Informationen müssen für Verbraucher verständlich sein und die verwendeten Formulierungen dürfen das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarats nicht überschreiten. Damit sind solche Formulierungen zu verwenden, bei denen vorausgesetzt werden kann, dass die wichtigsten Inhalte von auch komplexen Texten zu konkreten und abstrakten Themen verstanden werden.

2. Beschreibung der von uns angebotenen Dienstleistungen

2.1 Information zum Hersteller und Anbieter

Die R.I.  Vermögensbetreuung AG (nachfolgend RIV genannt) ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft und langjähriger Anbieter von Kapitalanlagen und Vermögensverwaltung. Neben der kollektiven Verwaltung der eigenen Investmentfonds RIV Rationalinvest Vermögensverwalterfonds, RIV Aktieninvest Global und RIV Zusatzversorgung bieten wir als Dienstleistung auch die individuelle Finanzportfolioverwaltung an. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir nachfolgend für die individuelle Finanzportfolioverwaltung den Begriff Vermögensverwaltung.

2.2 Allgemeine Beschreibung der Vermögensverwaltung

Die Vermögensverwaltung ist eine Bankdienstleistung für Verbraucher im Sinne des § 1 Absatz 3 Nummer 3 in Verbindung mit § 2 Nummer 24 b) des Barrierefreiheitsgesetzes, für die eine Information zur Barrierefreiheit zu verfassen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen ist. Bei der Vermögensverwaltung stellen Sie uns Ihr Wertpapierdepot zur individuellen Anlage zur Verfügung. Dabei entscheiden wir selbstständig und ohne vorherige Rücksprache mit Ihnen, welche Finanzinstrumente wir zu welchem Zeitpunkt für Ihr Wertpapierdepot kaufen oder verkaufen. Wir sind nicht verpflichtet, vorher Ihre Zustimmung einzuholen.

2.3 Ablauf der Vermögensverwaltung

Wenn Sie uns mit der Vermögensverwaltung beauftragen möchten, werden wir mit Ihnen einen Vermögensverwaltungsvertrag schließen. Die Anlage des Kundenvermögens erfolgt im Rahmen von Anlagerichtlinien. Die Anlagerichtlinien werden im Vermögensverwaltungsvertrag festgehalten und basieren auf den vorab eingeholten Informationen über die Anlageziele (Was wollen Sie mit der Anlage Ihres Vermögens erreichen?), die finanziellen Verhältnisse (Wie hoch sind Ihr Vermögen, Ihr laufendes Einkommen und Ihre laufenden Ausgaben und die sonstigen Belastungen und damit der Betrag, der Ihnen zur Anlage zur Verfügung steht?) sowie Erfahrungen und Kenntnisse der Kunden (Welchen Wissensstand über die mit der Anlage verbundenen Risiken haben Sie?). Spezielle Nachhaltigkeitspräferenzen (= Sollen ökologische oder soziale Kriterien bei der Anlage berücksichtigt werden? Beispiele: Sollen Investitionen in bestimmte Wirtschaftsbereiche ausgeschlossen werden oder bestimmte Umwelt- oder Sozialziele gefördert werden?) werden von uns nicht bedient.

Das Kundenvermögen wird in Finanzinstrumente angelegt (Portfolio). Das sind zum Beispiel Wertpapiere wie Aktien und Anleihen oder Anteile an Investmentfonds.

Für die Vermögensverwaltung benötigen Sie ein Wertpapierdepot und ein Verrechnungskonto. Wertpapierdepot und Verrechnungskonto werden nicht von uns, sondern von einer Bank geführt. Gegenüber der Bank erteilen Sie uns eine eingeschränkte Handlungsvollmacht für das Wertpapierdepot und Verrechnungskonto.  In der Vollmacht ist es ausgeschlossen, dass wir Ihre Vermögenswerte auf unser Konto oder auf sonstige Konten übertragen können. Auf dem Verrechnungskonto erfolgen alle Verbuchungen von Geldbeträgen, die im Zusammenhang mit dem Wertpapierdepot stehen. So werden auf dem Verrechnungskonto die Geldbeträge abgebucht, mit denen Wertpapiere gekauft werden. Auf dem Verrechnungskonto werden auch die aus den Verkäufen von Wertpapieren erzielten Erlöse gutgeschrieben. Ferner werden dem Verrechnungskonto Erträge aus der Vermögensverwaltung gutgeschrieben sowie Kosten belastet.

2.4 Laufzeit und Wertschwankungen in der Vermögensverwaltung

Der Vertrag über die Vermögensverwaltung hat keine feste Laufzeit. Sie können den Vermögensverwaltungsvertrag jederzeit kündigen, es bestehen keine Kündigungsfristen.

Der Wert Ihres Vermögens bei der Vermögensverwaltung wird aufgrund des Marktgeschehens, zum Beispiel aufgrund von Kursschwankungen an den Börsen, ebenfalls Schwankungen unterliegen. Die Dauer, für die Sie uns mit der Vermögensverwaltung beauftragen, ist Ihnen überlassen. Je länger die Anlagedauer, desto weniger ausgeprägt sind die Auswirkungen der Schwankungen auf das langfristige Anlageergebnis.

Wir empfehlen daher einen Anlagehorizont (Für welchen Zeitraum möchten Sie Ihr Geld anlegen? Langfristig für mehrere Jahre oder nur kurzfristig für wenige Monate? Wann benötigen Sie das Geld wieder?) bzw. eine Anlagedauer von mindestens 5 Jahren.

2.5 Regelmäßige Informationen über die Vermögensverwaltung

Sie bekommen von uns regelmäßige Berichte mit bestimmten Informationen über die Durchführung der Vermögensverwaltung. In der Regel beziehen sich die Informationen auf einen bestimmten zurückliegenden Zeitraum. Das ist der Berichtszeitraum. Dieser umfasst für die meisten Informationen 1 Monat und für die verbleibenden Informationen 12 Monate. Einige Angaben in dem Bericht beziehen sich auf einen Stichtag. Dieser Stichtag ist angegeben und in der Regel der letzte Geschäftstag des Berichtszeitraums.

Die Berichte können die folgenden oder auch weitere Informationen enthalten:

  • Zusammensetzung und Bewertung Ihres Portfolios (Welche Finanzinstrumente waren am Stichtag in Ihrem Portfolio enthalten? Wie viel waren die einzelnen Finanzinstrumente am Stichtag wert?)
  • Wertentwicklung Ihres Portfolios während des Berichtszeitraums (Wie hat sich der Wert Ihrer Finanzinstrumente im Berichtszeitraum entwickelt?)
  • Gebühren und Kosten (Wie hoch waren die Kosten für die Vermögensverwaltung im Berichtszeitraum?)
  • Kontostand Ihres Verrechnungskontos zu Beginn und zum Ende des Berichtszeitraums
  • Erträgnisaufstellung in Form von eingegangenen Zahlungen, zum Beispiel Dividenden und Zinsen

Wir informieren Sie auch, wenn die Wertverluste Ihres Portfolios bestimmte Schwellenwerte übersteigen. Ein Schwellenwert ist erreicht, wenn im Berichtszeitraum der anfängliche Wert Ihres Portfolios um einen bestimmten Prozentsatz gefallen ist. Im Gesetz ist ein Schwellenwert von 10 Prozent vorgegeben. Im weiteren Verlauf erhalten Sie immer dann erneut eine Verlustmitteilung, wenn im Berichtszeitraum der anfängliche Wert Ihres Portfolios um weitere 10 Prozent gefallen ist.

2.6 Kosten der Vermögensverwaltung

Über die voraussichtlichen Kosten der Vermögensverwaltung erhalten Sie zu Beginn eine gesonderte Information. Für die Durchführung der Vermögensverwaltung erhalten wir eine regelmäßige Vergütung, die im Vermögensverwaltungsvertrag festgelegt ist. Diese beträgt einen bestimmten Prozentsatz des Volumens, das wir für Sie verwalten.

Die Kosten für die Führung des Wertpapierdepots und der Verrechnungskonten durch die Bank werden von dieser zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für die Kosten für den Erwerb oder den Verkauf der Finanzinstrumente.  Die Bank kann für diese verschiedenen Kosten auch eine pauschale Kostenquote mit Ihnen vereinbaren, eine sogenannte „All-In-Fee“.

2.7 Widerrufsrecht

Sie können den Vermögensverwaltungsvertrag innerhalb einer Frist von zwei Wochen widerrufen, allerdings nur, wenn der Vermögensverwaltungsvertrag nicht in unseren Geschäftsräumen abschlossen wurde. In diesem Falle erhalten Sie von uns eine gesonderte gesetzliche Information in Form der Widerrufsbelehrung. Darin werden Sie über alle weiteren Einzelheiten des Widerrufs informiert. Die Widerrufsfrist von zwei Wochen beginnt erst dann, wenn der Vertrag abgeschlossen wurde und wir Ihnen die Widerrufsbelehrung korrekt erteilt haben.

Hinweis: Auch wenn Sie den Vermögensverwaltungsvertrag widerrufen, bleiben die für Sie erworbenen oder verkauften Finanzinstrumente unberührt. Das heißt, dass die bis zum Widerruf von uns veranlassten Käufe oder Verkäufe trotz des Widerrufs nicht rückgängig gemacht werden.

3. Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

Die gesetzlichen Regelungen verpflichten uns, für die Erbringung der Wertpapierdienstleistung bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen. Dies gewährleisten wir wie folgt:

3.1 Barrierefreiheit dieser Information

Diese Informationen stellen wir Ihnen über verschiedene sensorisch wahrnehmbare Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung. Dies sind:

  • Die persönliche Aushändigung in Papierform in unseren Geschäftsräumen.
  • Das Vorlesen durch unsere Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen.
  • Durch Abrufen von unserer Firmenwebseite.

Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit dieser Information:

  • Wir stellen Ihnen diese Information über unsere barrierefreie Internetseite zur Verfügung.
  • Wir sind bemüht, die Inhalte dieser Information in einer leicht verständlichen Sprache, zum Beispiel mit so wenigen Abkürzungen wie möglich, zur Verfügung zu stellen.
  • Das Layout dieser Information hat eine besondere Gestaltung, um eine bessere Lesbarkeit zu ermöglichen:
  • serifenlose Schriftart in 16 Pixel Schriftgröße
  • Zeilenhöhe 1,5-fach der Schriftgröße
  • Verlinkungen werden farblich hervorgehoben
  • Überschriften und Zwischenüberschriften zur Strukturierung der zusammengehörigen Inhalte.

Die Inhalte dieser Informationen sind in einer verständlichen Sprache formuliert. Das Sprachniveau B des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen wird nicht überschritten.

Das Sprachniveau B2 gilt aber nicht für den Vertrag und die dazugehörigen vorvertraglichen Informationen.

3.2 Barrierefreiheit unserer Webseite

Unser Webauftritt erfüllt die wesentlichen Vorgaben der WCAG 2.2 (Konformitätsstufe AA) und die in der BFSG-Verordnung formulierten technischen Anforderungen. Im Folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Aspekte zusammengefasst, unterteilt nach den vier Barrierefreiheits-Kriterien Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.

Wahrnehmbarkeit durch Sehen und Hören:

Bei Kontrast, Schrift und Layout verwenden und unterstützen wir eine gut lesbare Schriftart in ausreichender Größe und Abständen, ausreichende Farbkontraste für alle Texte und visuellen Elemente sowie typische Browser- und Betriebssystem-Einstellungen für Zoom-Funktion oder Schriftskalierung und eine Schaltfläche zum Vergrößern der Schrift auf dem Desktop.

  • Wir haben keine Video- oder Audioinhalte.
  • Wir bieten Alternativen zu Farb- und Nicht-Text-Inhalten.
  • Alle nicht rein dekorativen Bilder und Grafiken verfügen über verständliche Alternativtexte.

Bedienbarkeit durch Tastatur und Motorik:

  • Tastaturbedienbarkeit: Alle wesentlichen Funktionen sind per Tastatur erreichbar. Die Reihenfolge der Fokussprünge folgt einer intuitiven Struktur. Beim Navigieren mit der Tastatur werden aktive Elemente klar hervorgehoben.
  • Vermeidung von sich bewegenden Elementen: Wir vermeiden die Verwendung von sich bewegenden Elementen. Auf blinkende und blitzende Elemente wird gänzlich verzichtet, um Anfälle für Menschen mit Epilepsie zu vermeiden.
  • Klickflächen: Interaktive Elemente sind ausreichend groß und lassen genügend Platz zu anderen Elementen. Die Navigation funktioniert im Hoch- und Querformat, sowohl auf dem Desktop als auch auf dem mobilen Endgerät.
  • Einfache Interaktionen: Wir vermeiden Komplexität und Beschränkungen und verzichten auf komplexe Pfadbewegungen wie Drag-and-Drop. Wir verzichten auf Zeitbegrenzungen.

Verständlichkeit

  • Wir verwenden klare, logische und konsistente Strukturen auf unserer Webseite einschließlich der Navigation. Die Struktur unserer Webseite ist im Inhaltsverzeichnis in ihrer Gesamtheit aufgezeigt.
  • Wir konzentrieren uns auf eine verständliche Sprache und stellen bei Bedarf Erläuterungen zu Fachbegriffen, ungewöhnlichen Ausdrücken oder Abkürzungen bereit bzw. vermeiden diese, sodass möglichst viele Personen die Inhalte gut verstehen können. Zu diesem Zweck wird für die am häufigsten verwendeten Fachbegriffe aus der Finanzwelt ein Glossar (folgt) zur Verfügung gestellt.

Robustheit und Sicherheit

  • Kompatibilität mit verschiedenen Browsern: Unsere Website ist mit den gängigsten Webbrowsern kompatibel. Wir testen regelmäßig, um sicherzustellen, dass alle Funktionen korrekt dargestellt werden.
  • Responsive Design: Unsere Webseite passt sich automatisch an verschiedene Bildschirmgrößen und Gerätetypen an. Das funktioniert für Desktop-Computer, Tablets und Smartphones.
  • Korrekte Syntax im Code: Wir achten darauf, dass der HTML-, CSS- und JavaScript-Code unserer Website korrekt und valide ist. Dies hilft, die Kompatibilität mit verschiedenen Browsern und assistiven Technologien zu gewährleisten und reduziert die Wahrscheinlichkeit von Fehlern.
  • Unterstützung für assistive Technologien: Unsere Website ist mit semantisch korrektem HTML umgesetzt. Vereinzelt unterstützen ARIA-Rollen die Verständlichkeit für Screenreader.
  • Kein Einfluss auf Privatsphäre: Alle eingesetzten Barrierefreiheitsfunktionen (z. B. Anpassungen für Screenreader, Nutzung von Zoom-Funktionen) haben keinen Einfluss auf Ihre Privatsphäre (es werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erhoben).
  • Regelmäßige Updates und Tests: Wir führen regelmäßige Updates und Tests durch, um die Kompatibilität und Funktionalität unserer Website zu überprüfen und zu verbessern. Beispielsweise kommt der Screenreader NVDA bei Tests zum Einsatz. Dies umfasst auch die Überprüfung auf Barrierefreiheitsstandards gemäß den WCAG-Richtlinien.

Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:

  • Einige Inhalte, wie die eingebettete Karte oder ältere PDF-Dokumente, sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei.
  • Einige eingebundene interaktive Diagramme sind nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Mängel zu beheben.

3.3 Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen

Der Vermögensverwaltungsvertrag wird in der Regel in Textform mit Ihrer persönlichen Unterschrift geschlossen. Auch die anderen Dokumente werden in der Regel in Textform zur Verfügung gestellt. Bei graphischen Darstellungen in den Dokumenten sind Beschreibungen beigefügt. Sämtliche Dokumente in Textform können vorgelesen und ausführlich erläutert werden.

Die Umsetzung der Vermögensverwaltung erfolgt nach Abschluss des Vermögensverwaltungs­vertrages grundsätzlich ohne eine weitere persönliche Kommunikation. Wir treffen die einzelnen Anlageentscheidungen ohne Rücksprache mit Ihnen.

4. Feedback zur Barrierefreiheit

Wenn Ihnen Barrieren auf dieser Website auffallen oder Sie Anmerkungen zur Barrierefreiheit haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung, um unsere Angebote weiter zu verbessern.

Sie erreichen uns postalisch, telefonisch oder per E-Mail unter:

R.I. Vermögensbetreuung AG
Ottostraße 1
76275 Ettlingen
Deutschland
Telefon: +49 72 43 21 58 3
E‑Mail: info@riv.de

Wir bemühen uns, Ihre Hinweise zeitnah zu prüfen und Ihnen innerhalb einer angemessenen Frist zu antworten.

5. Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Die zuständige Behörde für die Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheits­anforderungen ist:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)
39135 Magdeburg
Deutschland
Telefon: +49 391 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de