Ausgabepreis: 124,11 €
Nettoinventarwert: 124,11 €
Rücknahmepreis: 123,49 €
Anlagepolitik
Als erstes Ziel soll der RIV Zusatzversorgung seinen Anlegern durch eine vom jeweiligen Anlageergebnis des Fonds unabhängige Ausschüttung ein zusätzliches Einkommen zur Verfügung stellen. Als zweites Ziel soll diese Ausschüttung durch einen kumulierten Inflationsausgleich auch ihre Kaufkraft beibehalten. Als drittes, nachgeordnetes Ziel soll trotz der jährlichen Ausschüttungen auch der Anteilspreis langfristig dem Anstieg des deutschen Verbraucherpreisindex folgen und das im Fondsvermögen angelegte Kapital seine Kaufkraft erhalten.
Die letzte Ausschüttung für das am 31.03.2024 endende Geschäftsjahr betrug 3,03 € je Anteil. Die Ausschüttung ist inflationsindexiert und erhöht sich jährlich um den Prozentsatz, um den der deutsche Verbrauchpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes im jeweils vergangenen Kalenderjahr gestiegen ist.
Geeignet ist der RIV Zusatzversorgung daher für langfristig orientierte Kapitalanleger, die mit den für Aktienmärkte typischen Kursschwankungen leben können, aber dennoch nicht auf planbare Ausschüttung verzichten möchten. Als kurzfristige Geldanlage ist der Fonds nicht geeignet.
Die Anlageziele sollen durch eine aktive Anlagepolitik mit Schwerpunkt auf Aktienanlagen erreicht werden. Der Aktienanteil kann zwischen 51 % und 100 % des Fondsvermögens betragen. Damit erhalten Privatanleger die höchstmögliche steuerliche Freistellung in Höhe von 30 %.
Ausschüttungen seit Fondsauflage
zum Geschäftsjahresende | 31.03.2019 | 31.03.2020 | 31.03.2021 | 31.03.2022 | 31.03.2023 | 31.03.2024 |
---|---|---|---|---|---|---|
Ausschüttung | 1,25 € | 2,54 € | 2,55 € | 2,69 € | 2,92 € | 3,03 € |
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Stand: 07.11.2024
Anmerkungen:
- Historische Wertentwicklungen lassen keine Rückschlüsse auf eine ähnliche Entwicklung in der Zukunft zu.
- Die Darstellung der „Wertentwicklung seit Fondsauflage“ erfolgt mit logarithmischer Skala (Basis 1,3435; Vorfaktor 55,49).
- Berechnungen der Wertentwicklung beinhalten sämtliche Kosten und erfolgen nach BVI-Methode. Der Rücknahmeabschlag wird nicht berücksichtigt.
Fondsvergleich
Die RIV setzt als Kapitalverwaltungsgesellschaft auf maximale Transparenz für Kunden und Interessenten. Dies gilt insbesondere auch für die erzielten Anlageergebnisse, die auf dieser Internetseite für jeden leicht zugänglich sind. Wir sind von der Qualität unserer Fonds und deren langfristig überdurchschnittlichen Ergebnissen überzeugt und scheuen daher keinen Vergleich.
Detaillierte Fondszusammensetzung
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Stand: 31.10.2024
Anmerkungen:
- Aufteilung nach Assetallokation und Währung bezieht sich auf die Fondsebene.
- Aufteilung nach Ländern, Branchen und Top 10 bezieht sich auf Aktien.
- Aufteilung nach Ratings und Restlaufzeiten bezieht sich auf Renten.
Stammdaten
Wertpapierkennnummer (WKN) | A2JJ1J |
International Securities Identification Number (ISIN) | DE000A2JJ1J2 |
Fondsname | RIV Zusatzversorgung |
Kapitalverwaltungsgesellschaft | R.I. Vermögensbetreuung AG |
Domizilierung | Deutschland |
Auflagedatum | 1. Oktober 2018 |
Kategorie | International anlegender Aktienfonds |
Währung | Euro |
Ertragsverwendung | ausschüttend |
Steuerliche Freistellungsquote | 30 % (Privatanleger) |
Volumen | 18,64 Mio. € (Stand: 07.11.2024) |
Verwahrstelle | Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG |
Zahlstelle | Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG |
Geschäftsjahresende | 31. März |
Feiertagskalender | Hessen, Deutschland |
Fondskosten
Kein Ausgabeaufschlag beim Kauf | |
Gesamtkostenbelastung | 1,37 % |
Keine erfolgsabhängige Zusatzvergütung | |
Rücknahmeabschlag bei Verkauf verbleibt vollumfänglich im Fonds | 0,50 % |
Weshalb wir die Kosten-Kennzahl Gesamtkostenbelastung verwenden, erfahren Sie in unserer Veröffentlichung zur Transparenz von Fondskosten.
Gesamtkostenbelastung vergangener Fondsgeschäftsjahre
01.04.2023 – 31.03.2024 | 1,37 % |
01.04.2022 – 31.03.2023 | 1,42 % |
01.04.2021 – 31.03.2022 | 1,48 % |
Rechenschaftsberichte
Nachhaltigkeit
Bei dem Fonds handelt es sich um ein sogenanntes „konventionelles Produkt“ nach Artikel 6 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungs-Verordnung). Durch diese EU-Verordnung sind wir gezwungen folgenden Satz widerzugeben: „Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.“ Dieser Satz ist inhaltlich falsch, da die Investitionen selbst sehr wohl EU-Kriterien für ökologische nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen können. Richtig wäre die Aussage, dass unser Investmentprozess nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigt. Dies tun wir aus gutem Grund: Nachhaltigkeit kann nicht allgemeinverbindlich definiert werden, unterliegt eine solche Definition doch immer ganz individuellen und persönlichen Bewertungen. Die benannten EU-Kriterien sind Ergebnis lenkungspolitischer Entscheidungen, die sich immer ändern können und auch schon geändert haben. Der Finanzbranche wird eine letztendlich unfertige Regulierung aufgebürdet, deren Umsetzung noch vollkommen unklar und nicht geregelt ist. Die durch eine Kategorisierung als Produkt nach Artikel 8 oder 9 entstehenden Verpflichtungen und auch Kosten, die letztendlich von den Anlegern getragen werden müssen, sind nicht absehbar. Aus diesem Grund haben bereits viele Fondsgesellschaften Fonds, die ursprünglich nach Artikel 8 oder 9 kategorisiert waren, unter großem Aufwand und Kosten wieder zurückgestuft. Dies ist ein Risiko welches wir unseren Fondsanlegern nicht aussetzen wollen. Um die Nachhaltigkeit von Fonds zu beurteilen, empfehlen wir einen vergleichenden Blick in die jeweiligen Vermögensaufstellungen.
Erfahren Sie mehr über unser am gesunden Menschenverstand orientiertes Nachhaltigkeitsverständnis, indem Sie hier klicken.
Risikohinweis
Die drei Anlageziele des RIV Zusatzversorgung zu erreichen stellt eine anspruchsvolle Herausforderung dar. Da die Ausschüttung des Fonds unabhängig vom jeweiligen Anlageergebnis erfolgen und jedes Jahr an den deutschen Verbraucherpreis angepasst werden soll, ist es möglich, dass der Fonds Ausschüttungen an seine Anleger teilweise oder auch ganz aus der Substanz entnehmen muss. Dies kann im Extremfall auch zu einer Auszehrung des Fondsvermögens führen, die nicht mehr aufgeholt werden kann.
Der RIV Zusatzversorgung ist auf langfristigen Wertzuwachs ausgerichtet und nimmt kurzfristige, unter Umständen deutliche, Kursschwankungen bewusst in Kauf. Auch wenn seine Anteile täglich zurückgegeben werden können, eignen sie sich deshalb nicht zur kurzfristigen Anlage. Der Anleger sollte eine Mindesthaltedauer von fünf Jahren planen.
Insofern eignet der RIV Zusatzversorgung für Anleger, die langfristig kaufkraftstabile Ausschüttungen brauchen und deshalb das langfristig größere, inflationäre Entwertungsrisiko verzinslicher Anlagen und ihres Ertrags, gegen das kurzfristig größere Schwankungsrisiko einer Aktienanlage mit kaufkraftstabiler Ausschüttung tauschen möchten.
Der RIV Zusatzversorgung unterliegt, wie alle Kapitalanlagen, nicht nur dem allgemeinen Marktrisiko, sondern auch politischen Risiken. Es kann deshalb keine Zusicherung gemacht werden, dass im vom Kunden bestimmten Anlagezeitraum die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden.
Der Wert des Fondsvermögens und damit der Wert jedes einzelnen Anteils kann gegenüber dem Ausgabepreis steigen oder fallen. Dies kann zur Folge haben, dass der Anleger zum Zeitpunkt des Verkaufs seiner Anteile unter Umständen sein investiertes Geld nicht vollständig zurückerhält. Dieses Risiko sinkt mit zunehmender Anlagedauer.
Alleinverbindliche Grundlage für den Erwerb des RIV Zusatzversorgung sind dessen Verkaufsprospekt und Basisinformationsblatt, die in deutscher Sprache verfasst sind und unter Fondsdokumente kostenfrei heruntergeladen werden können. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte finden Sie unter www.riv.de/Anlegerrechte.
Anlagepolitik
Als erstes Ziel soll der RIV Zusatzversorgung seinen Anlegern durch eine vom jeweiligen Anlageergebnis des Fonds unabhängige Ausschüttung ein zusätzliches Einkommen zur Verfügung stellen. Als zweites Ziel soll diese Ausschüttung durch einen kumulierten Inflationsausgleich auch ihre Kaufkraft beibehalten. Als drittes, nachgeordnetes Ziel soll trotz der jährlichen Ausschüttungen auch der Anteilspreis langfristig dem Anstieg des deutschen Verbraucherpreisindex folgen und das im Fondsvermögen angelegte Kapital seine Kaufkraft erhalten.
Die letzte Ausschüttung für das am 31.03.2023 endenden Geschäftsjahres betrug 3,03 € je Anteil. Die Ausschüttung ist inflationsindexiert und erhöht sich jährlich um den Prozentsatz, um den der deutsche Verbrauchpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes im jeweils vergangenen Kalenderjahr gestiegen ist.
Geeignet ist der RIV Zusatzversorgung daher für langfristig orientierte Kapitalanleger, die mit den für Aktienmärkte typischen Kursschwankungen leben können, aber dennoch nicht auf planbare Ausschüttung verzichten möchten. Als kurzfristige Geldanlage ist der Fonds nicht geeignet.
Die Anlageziele sollen durch eine aktive Anlagepolitik mit Schwerpunkt auf Aktienanlagen erreicht werden. Der Aktienanteil kann zwischen 51 % und 100 % des Fondsvermögens betragen. Damit erhalten Privatanleger die höchstmögliche steuerliche Freistellung in Höhe von 30 %.
Ausschüttungen seit Fondsauflage
zum Geschäftsjahresende | 31.03.2019 | 31.03.2020 | 31.03.2021 | 31.03.2022 | 31.03.2023 | 31.03.2024 |
---|---|---|---|---|---|---|
Ausschüttung | 1,25 € | 2,54 € | 2,55 € | 2,69 € | 2,92 € | 3,03 € |
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Stand: 07.11.2024
Anmerkungen:
- Historische Wertentwicklungen lassen keine Rückschlüsse auf eine ähnliche Entwicklung in der Zukunft zu.
- Die Darstellung der „Wertentwicklung seit Fondsauflage“ erfolgt mit logarithmischer Skala (Basis 1,3435; Vorfaktor 55,49).
- Berechnungen der Wertentwicklung beinhalten sämtliche Kosten und erfolgen nach BVI-Methode. Der Rücknahmeabschlag wird nicht berücksichtigt.
Fondsvergleich
Die RIV setzt als Kapitalverwaltungsgesellschaft auf maximale Transparenz für Kunden und Interessenten. Dies gilt insbesondere auch für die erzielten Anlageergebnisse, die auf dieser Internetseite für jeden leicht zugänglich sind. Wir sind von der Qualität unserer Fonds und deren langfristig überdurchschnittlichen Ergebnissen überzeugt und scheuen daher keinen Vergleich.
Detaillierte Fondszusammensetzung
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Stand: 31.10.2024
Anmerkungen:
- Aufteilung nach Assetallokation und Währung bezieht sich auf die Fondsebene.
- Aufteilung nach Ländern, Branchen und Top 10 bezieht sich auf Aktien.
- Aufteilung nach Ratings und Restlaufzeiten bezieht sich auf Renten.
Stammdaten
Wertpapierkennnummer (WKN) A2JJ1J |
Internatl. Securities Identification Number (ISIN) DE000A2JJ1J2 |
Fondsname RIV Zusatzversorgung |
Kapitalverwaltungsgesellschaft R.I. Vermögensbetreuung AG |
Domizilierung Deutschland |
Auflagedatum 1. Oktober 2018 |
Kategorie International anlegender Aktienfonds |
Währung Euro |
Ertragsverwendung ausschüttend |
Steuerliche Freistellungsquote 30 % (Privatanleger) |
Volumen Mio. EUR (Stand: 07.11.2024) |
Verwahrstelle Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG |
Zahlstelle Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG |
Geschäftsjahresende 31. März |
Feiertagskalender Hessen, Deutschland |
Fondskosten
Kein Ausgabeaufschlag beim Kauf |
Gesamtkostenbelastung: 1,37 % |
Keine erfolgsabhängige Zusatzvergütung |
Rücknahmeabschlag bei Verkauf verbleibt vollumfänglich im Fonds: 0,50 % |
Weshalb wir die Kosten-Kennzahl Gesamtkostenbelastung verwenden, erfahren Sie in unserer Veröffentlichung zur Transparenz von Fondskosten.
Gesamtkostenbelastung
vergangener Fondsgeschäftsjahre
01.04.2023 – 31.03.2024 | 1,37 % |
01.04.2022 – 31.03.2023 | 1,42 % |
01.04.2021 – 31.03.2022 | 1,48 % |
Ausschüttungen
für vergangene Fondsgeschäftsjahre
01.04.2022 – 31.03.2023 | 2,92 € |
01.04.2021 – 31.03.2022 | 2,69 € |
01.04.2020 – 31.03.2021 | 2,55 € |
Rechenschaftsberichte
Nachhaltigkeit
Bei dem Fonds handelt es sich um ein sogenanntes „konventionelles Produkt“ nach Artikel 6 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungs-Verordnung). Durch diese EU-Verordnung sind wir gezwungen folgenden Satz widerzugeben: „Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.“ Dieser Satz ist inhaltlich falsch, da die Investitionen selbst sehr wohl EU-Kriterien für ökologische nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen können. Richtig wäre die Aussage, dass unser Investmentprozess nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigt. Dies tun wir aus gutem Grund: Nachhaltigkeit kann nicht allgemeinverbindlich definiert werden, unterliegt eine solche Definition doch immer ganz individuellen und persönlichen Bewertungen. Die benannten EU-Kriterien sind Ergebnis lenkungspolitischer Entscheidungen, die sich immer ändern können und auch schon geändert haben. Der Finanzbranche wird eine letztendlich unfertige Regulierung aufgebürdet, deren Umsetzung noch vollkommen unklar und nicht geregelt ist. Die durch eine Kategorisierung als Produkt nach Artikel 8 oder 9 entstehenden Verpflichtungen und auch Kosten, die letztendlich von den Anlegern getragen werden müssen, sind nicht absehbar. Aus diesem Grund haben bereits viele Fondsgesellschaften Fonds, die ursprünglich nach Artikel 8 oder 9 kategorisiert waren, unter großem Aufwand und Kosten wieder zurückgestuft. Dies ist ein Risiko welches wir unseren Fondsanlegern nicht aussetzen wollen. Um die Nachhaltigkeit von Fonds zu beurteilen, empfehlen wir einen vergleichenden Blick in die jeweiligen Vermögensaufstellungen.
Erfahren Sie mehr über unser am gesunden Menschenverstand orientiertes Nachhaltigkeitsverständnis, indem Sie hier klicken.
Risikohinweis
Die drei Anlageziele des RIV Zusatzversorgung zu erreichen stellt eine anspruchsvolle Herausforderung dar. Da die Ausschüttung des Fonds unabhängig vom jeweiligen Anlageergebnis erfolgen und jedes Jahr an den deutschen Verbraucherpreis angepasst werden soll, ist es möglich, dass der Fonds Ausschüttungen an seine Anleger teilweise oder auch ganz aus der Substanz entnehmen muss. Dies kann im Extremfall auch zu einer Auszehrung des Fondsvermögens führen, die nicht mehr aufgeholt werden kann.
Der RIV Zusatzversorgung ist auf langfristigen Wertzuwachs ausgerichtet und nimmt kurzfristige, unter Umständen deutliche, Kursschwankungen bewusst in Kauf. Auch wenn seine Anteile täglich zurückgegeben werden können, eignen sie sich deshalb nicht zur kurzfristigen Anlage. Der Anleger sollte eine Mindesthaltedauer von fünf Jahren planen.
Insofern eignet der RIV Zusatzversorgung für Anleger, die langfristig kaufkraftstabile Ausschüttungen brauchen und deshalb das langfristig größere, inflationäre Entwertungsrisiko verzinslicher Anlagen und ihres Ertrags, gegen das kurzfristig größere Schwankungsrisiko einer Aktienanlage mit kaufkraftstabiler Ausschüttung tauschen möchten.
Der RIV Zusatzversorgung unterliegt, wie alle Kapitalanlagen, nicht nur dem allgemeinen Marktrisiko, sondern auch politischen Risiken. Es kann deshalb keine Zusicherung gemacht werden, dass im vom Kunden bestimmten Anlagezeitraum die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden.
Der Wert des Fondsvermögens und damit der Wert jedes einzelnen Anteils kann gegenüber dem Ausgabepreis steigen oder fallen. Dies kann zur Folge haben, dass der Anleger zum Zeitpunkt des Verkaufs seiner Anteile unter Umständen sein investiertes Geld nicht vollständig zurückerhält. Dieses Risiko sinkt mit zunehmender Anlagedauer.
Alleinverbindliche Grundlage für den Erwerb des RIV Zusatzversorgung sind dessen Verkaufsprospekt und Basisinformationsblatt, die in deutscher Sprache verfasst sind und unter Fondsdokumente kostenfrei heruntergeladen werden können. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte finden Sie unter www.riv.de/Anlegerrechte.
Anlagepolitik
Als erstes Ziel soll der RIV Zusatzversorgung seinen Anlegern durch eine vom jeweiligen Anlageergebnis des Fonds unabhängige Ausschüttung ein zusätzliches Einkommen zur Verfügung stellen. Als zweites Ziel soll diese Ausschüttung durch einen kumulierten Inflationsausgleich auch ihre Kaufkraft beibehalten. Als drittes, nachgeordnetes Ziel soll trotz der jährlichen Ausschüttungen auch der Anteilspreis langfristig dem Anstieg des deutschen Verbraucherpreisindex folgen und das im Fondsvermögen angelegte Kapital seine Kaufkraft erhalten.
Die letzte Ausschüttung für das am 31.03.2023 endenden Geschäftsjahres betrug 3,03 € je Anteil. Die Ausschüttung ist inflationsindexiert und erhöht sich jährlich um den Prozentsatz, um den der deutsche Verbrauchpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes im jeweils vergangenen Kalenderjahr gestiegen ist.
Geeignet ist der RIV Zusatzversorgung daher für langfristig orientierte Kapitalanleger, die mit den für Aktienmärkte typischen Kursschwankungen leben können, aber dennoch nicht auf planbare Ausschüttung verzichten möchten. Als kurzfristige Geldanlage ist der Fonds nicht geeignet.
Die Anlageziele sollen durch eine aktive Anlagepolitik mit Schwerpunkt auf Aktienanlagen erreicht werden. Der Aktienanteil kann zwischen 51 % und 100 % des Fondsvermögens betragen. Damit erhalten Privatanleger die höchstmögliche steuerliche Freistellung in Höhe von 30 %.
Ausschüttungen seit Fondsauflage
zum Geschäftsjahresende | 31.03.2019 | 31.03.2020 | 31.03.2021 | 31.03.2022 | 31.03.2023 | 31.03.2024 |
---|---|---|---|---|---|---|
Ausschüttung | 1,25 € | 2,54 € | 2,55 € | 2,69 € | 2,92 € | 3,03 € |
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Stand: 07.11.2024
Anmerkungen:
- Historische Wertentwicklungen lassen keine Rückschlüsse auf eine ähnliche Entwicklung in der Zukunft zu.
- Die Darstellung der „Wertentwicklung seit Fondsauflage“ erfolgt mit logarithmischer Skala (Basis 1,3435; Vorfaktor 55,49).
- Berechnungen der Wertentwicklung beinhalten sämtliche Kosten und erfolgen nach BVI-Methode. Der Rücknahmeabschlag wird nicht berücksichtigt.
Fondsvergleich
Die RIV setzt als Kapitalverwaltungsgesellschaft auf maximale Transparenz für Kunden und Interessenten. Dies gilt insbesondere auch für die erzielten Anlageergebnisse, die auf dieser Internetseite für jeden leicht zugänglich sind. Wir sind von der Qualität unserer Fonds und deren langfristig überdurchschnittlichen Ergebnissen überzeugt und scheuen daher keinen Vergleich.
Detaillierte Fondszusammensetzung
Der Chart wird Ihnen nicht angezeigt, da Sie bei den Cookie-Einstellungen der Nutzung von Diensten für graphische Darstellungen nicht eingewilligt haben. Hierfür nutzen wir Google Charts (JS API). Details hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und den Cookie-Einstellungen. Um der Nutzung von Google Charts (JS API) zuzustimmen und die graphischen Darstellungen zu laden, klicken Sie den Button.
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Der Chart wird Ihnen nicht angezeigt, da Sie bei den Cookie-Einstellungen der Nutzung von Diensten für graphische Darstellungen nicht eingewilligt haben. Hierfür nutzen wir Google Charts (JS API). Details hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und den Cookie-Einstellungen. Um der Nutzung von Google Charts (JS API) zuzustimmen und die graphischen Darstellungen zu laden, klicken Sie den Button.
Stand: 31.10.2024
Anmerkungen:
- Aufteilung nach Assetallokation und Währung bezieht sich auf die Fondsebene.
- Aufteilung nach Ländern, Branchen und Top 10 bezieht sich auf Aktien.
- Aufteilung nach Ratings und Restlaufzeiten bezieht sich auf Renten.
Stammdaten
Wertpapierkennnummer (WKN) | A2JJ1J |
International Securities Identification Number (ISIN) | DE000A2JJ1J2 |
Fondsname | RIV Zusatzversorgung |
Kapitalverwaltungsgesellschaft | R.I. Vermögensbetreuung AG |
Domizilierung | Deutschland |
Auflagedatum | 1. Oktober 2018 |
Kategorie | International anlegender Aktienfonds |
Währung | Euro |
Ertragsverwendung | ausschüttend |
Steuerliche Freistellungsquote | 30 % (Privatanleger) |
Volumen | 18,64 Mio. € (Stand: 07.11.2024) |
Verwahrstelle | Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG |
Zahlstelle | Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG |
Geschäftsjahresende | 31. März |
Feiertagskalender | Hessen, Deutschland |
Fondskosten
Kein Ausgabeaufschlag beim Kauf | |
Gesamtkostenbelastung | 1,37 % |
Keine erfolgsabhängige Zusatzvergütung | |
Rücknahmeabschlag bei Verkauf verbleibt vollumfänglich im Fonds | 0,50 % |
Weshalb wir die Kosten-Kennzahl Gesamtkostenbelastung verwenden, erfahren Sie in unserer Veröffentlichung zur Transparenz von Fondskosten.
Gesamtkostenbelastung vergangener Fondsgeschäftsjahre
01.04.2023 – 31.03.2024 | 1,37 % |
01.04.2022 – 31.03.2023 | 1,42 % |
01.04.2021 – 31.03.2022 | 1,48 % |
Rechenschaftsberichte
Nachhaltigkeit
Bei dem Fonds handelt es sich um ein sogenanntes „konventionelles Produkt“ nach Artikel 6 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungs-Verordnung). Durch diese EU-Verordnung sind wir gezwungen folgenden Satz widerzugeben: „Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.“ Dieser Satz ist inhaltlich falsch, da die Investitionen selbst sehr wohl EU-Kriterien für ökologische nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen können. Richtig wäre die Aussage, dass unser Investmentprozess nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigt. Dies tun wir aus gutem Grund: Nachhaltigkeit kann nicht allgemeinverbindlich definiert werden, unterliegt eine solche Definition doch immer ganz individuellen und persönlichen Bewertungen. Die benannten EU-Kriterien sind Ergebnis lenkungspolitischer Entscheidungen, die sich immer ändern können und auch schon geändert haben. Der Finanzbranche wird eine letztendlich unfertige Regulierung aufgebürdet, deren Umsetzung noch vollkommen unklar und nicht geregelt ist. Die durch eine Kategorisierung als Produkt nach Artikel 8 oder 9 entstehenden Verpflichtungen und auch Kosten, die letztendlich von den Anlegern getragen werden müssen, sind nicht absehbar. Aus diesem Grund haben bereits viele Fondsgesellschaften Fonds, die ursprünglich nach Artikel 8 oder 9 kategorisiert waren, unter großem Aufwand und Kosten wieder zurückgestuft. Dies ist ein Risiko welches wir unseren Fondsanlegern nicht aussetzen wollen. Um die Nachhaltigkeit von Fonds zu beurteilen, empfehlen wir einen vergleichenden Blick in die jeweiligen Vermögensaufstellungen.
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Risikohinweis
Die drei Anlageziele des RIV Zusatzversorgung zu erreichen stellt eine anspruchsvolle Herausforderung dar. Da die Ausschüttung des Fonds unabhängig vom jeweiligen Anlageergebnis erfolgen und jedes Jahr an den deutschen Verbraucherpreis angepasst werden soll, ist es möglich, dass der Fonds Ausschüttungen an seine Anleger teilweise oder auch ganz aus der Substanz entnehmen muss. Dies kann im Extremfall auch zu einer Auszehrung des Fondsvermögens führen, die nicht mehr aufgeholt werden kann.
Der RIV Zusatzversorgung ist auf langfristigen Wertzuwachs ausgerichtet und nimmt kurzfristige, unter Umständen deutliche, Kursschwankungen bewusst in Kauf. Auch wenn seine Anteile täglich zurückgegeben werden können, eignen sie sich deshalb nicht zur kurzfristigen Anlage. Der Anleger sollte eine Mindesthaltedauer von fünf Jahren planen.
Insofern eignet der RIV Zusatzversorgung für Anleger, die langfristig kaufkraftstabile Ausschüttungen brauchen und deshalb das langfristig größere, inflationäre Entwertungsrisiko verzinslicher Anlagen und ihres Ertrags, gegen das kurzfristig größere Schwankungsrisiko einer Aktienanlage mit kaufkraftstabiler Ausschüttung tauschen möchten.
Der RIV Zusatzversorgung unterliegt, wie alle Kapitalanlagen, nicht nur dem allgemeinen Marktrisiko, sondern auch politischen Risiken. Es kann deshalb keine Zusicherung gemacht werden, dass im vom Kunden bestimmten Anlagezeitraum die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden.
Der Wert des Fondsvermögens und damit der Wert jedes einzelnen Anteils kann gegenüber dem Ausgabepreis steigen oder fallen. Dies kann zur Folge haben, dass der Anleger zum Zeitpunkt des Verkaufs seiner Anteile unter Umständen sein investiertes Geld nicht vollständig zurückerhält. Dieses Risiko sinkt mit zunehmender Anlagedauer.
Alleinverbindliche Grundlage für den Erwerb des RIV Zusatzversorgung sind dessen Verkaufsprospekt und Basisinformationsblatt, die in deutscher Sprache verfasst sind und unter Fondsdokumente kostenfrei heruntergeladen werden können. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte finden Sie unter www.riv.de/Anlegerrechte.