Fondskosten sind für Fondskauf-Interessenten wichtig im Voraus zu erfahren und abschätzen zu können, sind branchenweit aber nicht umfassend transparent. Obwohl es regulatorisch verbindliche Vorgaben zur Darstellungsweise von Kosten in Fondsdokumenten sowie in Vorabkosteninformationen bei Wertpapierkäufen (Produktkosten) gibt, sind diese Vorgaben aus nicht in allen Dokumenten konsistent und konsequent umgesetzt und daher insgesamt unzureichend. Es ist immer noch schwierig für Interessenten die Fondskosten vor einem Kauf in Gänze abzuschätzen. Auch in diesem Bereich ist die RIV bemüht maximale Transparenz herzustellen, denn Transparenz schafft Vertrauen. Aus Sicht der RIV stellt die Kosten-Kennzahl Gesamtkostenbelastung Fondskosten am transparentesten dar.
Die Gesamtkostenbelastung setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
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- Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio – TER)
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Verwaltungsvergütung
Verwahrstellenvergütung
Veröffentlichungskosten
Depotgebühren
Sonstige Kosten
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- Transaktionskosten
- Erfolgsabhängige Zusatzvergütung (Performance Fee)
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Die branchenweit gebräuchliche Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio, TER) beinhaltet keineswegs sämtliche Fondkosten. Sie enthält nämlich weder Transaktionskosten, die in der Regel ausschließlich in Euro-Beträgen in den Jahresberichten von Fonds veröffentlicht werden, noch erfolgsabhängige Zusatzvergütungen (Performance-Fees), die je nach Anlageergebnis sehr hoch ausfallen und von Jahr zu Jahr stark schwanken können. Wie stark die erfolgsabhängige Zusatzvergütungen bei den Fondskosten ins Gewicht fallen, ist daher nicht durch eine alleinige Betrachtung des letzten Jahres ersichtlich, sondern nur aus einer langfristigen Kostenhistorie. Angaben über Transaktionskostenquote und erfolgsabhängige Zusatzvergütungen seit 2018 zwar in den verbindlichen Vorabkosteninformation als Schätzungen für das kommende Jahr erfasst, bieten aber erheblichen Spielraum für Fondsgesellschaften durch getroffene Annahmen.
Überhaupt nicht als Fondskosten ersichtlich sind versteckte Produktkosten, die bei nicht-börsennotierten Geschäften (Over-The-Counter-Geschäfte, OTC-Geschäfte) beispielsweise in Derivaten und Swaps auftreten. Die auszuweisenden Kostenquoten werden dadurch reduziert und der Fonds sieht für Interessenten günstiger aus.
Auch aus diesen Gründen erwirbt die RIV für ihre Fonds nur börsennotierte Wertpapiere und verwendet bei der Darstellung von Kosten eine Kennzahl, die sämtliche Fondskosten beinhaltet, die „Gesamtkostenbelastung“ bzw. „Reale Gesamtkostenquote“. Darüber hinaus weisen wir diese Kennzahl mindestens für die letzten 10 Jahre aus, sodass sich Interessenten und Anleger ein Bild über die Entwicklung unserer Fondskosten machen können. Zudem sind für alle unserer Fonds sämtliche Jahresberichte seit Auflage für jeden öffentlich auf den jeweiligen Fondsseiten zugänglich.