Treuhänderische Verwaltung
Das Sondervermögen wird im Interesse der Anleger von der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) verwaltet.
Klare Vorgaben
Die im Verkaufsprospekt festgelegten Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen definieren genau, in welchem Rahmen der Fonds investieren darf.
Gesetzlicher Insolvenzschutz
Das Anlagevermögen ist im Falle der Insolvenz der Depotbank des Kunden sowie der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder der Verwahrstelle des Fonds von deren Vermögen getrennt.
Breite Risikostreuung
Fonds müssen nach § 206 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) breit gestreut sein. In der Realität ist dies jedoch durch eine verbraucher- und anlegerfeindliche Verwaltungspraxis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) leider nicht immer garantiert und kann umgangen werden. Die RIV hat sich in den von ihr verwalteten Fonds einer breiten, internationale Streuung nach Branchen, Ländern und Währungen verschrieben. Durch den Ausschluss von Derivaten ist ein Umgehen von § 206 KAGB nicht möglich.
Kontrolle durch Verwahrstelle
Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) definiert die Aufgaben der Verwahrstelle. Dazu gehört die Kontrollfunktion gegenüber der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Verwahrstelle eines Fonds prüft unter anderem täglich die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Anlagegrenzen, die Richtigkeit des Anteilspreises und sorgt für eine sichere Verwahrung der Wertpapiere des Fonds.
Mindestmaß an Transparenz
Über Wertentwicklung, Fondsstruktur und Kosten wird im Halbjahresbericht in Kurzform und im Jahresbericht detailliert berichtet. Darüber hinaus bieten die Wesentlichen Anlegerinformationen einen Überblick über die wichtigsten Informationen eines Fonds. Grundlegende Informationen sind im Verkaufsprospekt zu finden.