Publikationen2024-03-18T13:22:15+02:00

Perspektiven und Kritisches

Kapitalmarktthemen mit hoher Relevanz setzen wir hier in Perspektive oder betrachten diese besonders kritisch. Häufig werden diese Themen nicht ausreichend beachtet oder werden so vereinfacht und undifferenziert dargestellt, dass deren signifikante Auswirkungen für Anleger nicht klar werden. Dies möchten wir besser machen und interessierten Lesern unsere Argumente und Meinungen näherbringen, die unser Kapitalmarkt-Weltbild und -Handeln prägen.

Berichte

Januar Februar März April Mai Juni

Juli August September Oktober November Dezember

Darüber hinaus bietet die RIV Fondsanlegern an, eine individuelle monatliche Bewertung auf Einzeltitelbasis, bezogen auf Ihren Bestand an Fondsanteilen, kostenfrei zu erhalten. Bitte treten Sie hierfür mit uns in Kontakt.

Finanzwissen

Finanzwissen zu oft nicht ganz einfachen oder sehr spezifischen Themengebieten versuchen wir hier im Detail zu erklären. Mit Hilfe dieses Finanzwissens lassen sich komplexe und ineinander greifende Themengebiete oft leichter erschließen.

Häufige Fragen

Antworten auf Fragen, die uns häufig von Interessenten, Kunden und Anlegern gestellt werden, stellen wir gerne hier vor, denn oft betreffen diese Fragen eine Vielzahl von Personen, die sich mit der gleichen Thematik beschäftigen.

Jeder kann Anteile der RIV-Fonds erwerben und so sein Vermögen von der RIV verwalten lassen. Darüber hinaus bieten wir im Rahmen der Vermögensverwaltung die Einzeldepotverwaltung für vermögende Privatkunden und institutionelle Investoren an.

Bei der Fondsanlage gibt es keine Mindestanlagesumme. Die Fondsanlage kann bei vielen Banken nur in ganzen Fondsanteilen getätigt werden. Bei manchen Banken ist auch der Erwerb von Bruchstücken, beispielsweise im Rahmen von Sparplänen ab 25 EUR, möglich.

Die Mindestanlagesumme für die Einzeldepotverwaltung im Rahmen der individuellen Vermögensverwaltung beträgt 500.000 EUR.

Die seit 2009 geltende Abgeltungssteuer benachteiligt Anleger in individuellen Wertpapieren gegenüber Fondsanlegern. Folgende Vorteile bietet eine Fondsanlage:

  • Die Verwaltungskosten sind bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Ertrags im Fonds absetzbar.
  • Realisierte Kursgewinne bleiben im Fondsvermögen steuerfrei und können dort ungeschmälert wieder angelegt werden.
  • Im Fonds gibt es nur einen Verlustverrechnungstopf, sodass Verrechnungen immer sofort und unbeschränkt vorgenommen werden, egal woher die zu verrechnenden Gewinne stammen. Bei der individuellen Wertpapieranlage existieren bei Privatanlegern aktuell 2 Verlustverrechnungstöpfe, die immer nur mit den jeweiligen Töpfen zuzuordnenden Gewinnen verrechnet werden können. Darüber hinaus ist bei Privatanlegern unter anderem die Verlustverrechnung bei Termingeschäften nur über die Steuerklärung möglich und dort auch noch betragsmäßig beschränkt.
  • Die Transaktionskosten im Fondsvermögen liegen etwa bei einem Viertel im Vergleich zu den Transaktionskosten bei der individuellen Wertpapieranlage.
  • Bei der individuellen Wertpapieranlage erhalten Sie von der Bank eine Flut von Auszügen und Abrechnungen, da für jede Buchung (Kauf, Verkauf, Dividenden, Zinsen) auf Ihrem Konto ein Beleg erstellt werden muss. Hinzu kommen Mitteilungen über Kapitalmaßnahmen, Einladungen zu Hauptversammlungen, Übernahmeangebote, Aktiensplits etc. Bei der Fondsanlage geschieht dies fondsintern. Sie erhalten nur Auszüge und Abrechnungen, wenn Sie Fondsanteile kaufen oder verkaufen, die jährliche Besteuerung der Vorabpauschale stattfindet oder Bankgebühren gebucht werden. Die Anzahl an Auszügen und Abrechnungen, die Sie erhalten, reduziert sich drastisch.
Die RIV bietet keine fremden Fonds oder Produkte an, sondern vertreibt nur ihre selbst verwalteten Fonds.

Der RIV Rationalinvest Vermögensverwalterfonds (WKN: A0MVZQ) ist ein international anlegender Mischfonds mit Schwerpunkt auf Aktienanlagen.

Der RIV Aktieninvest Global (WKN: A0YFQ7) ist ein global anlegender Aktienfonds, der vorwiegend in Nebenwerte investiert.

Der RIV Zusatzversorgung (WKN: A2JJ1J) ist ein global anlegender Aktienfonds, der jährliche Ausschüttungen tätigt, die an den deutschen Verbraucherpreisindex angepasst werden.

Die Fonds der RIV eignen sich für den risikotoleranten Anleger mit einem mindestens fünfjährigen Anlagehorizont. Obwohl die Anteile täglich zurückgegeben werden können, eignen sie sich grundsätzlich nicht für eine kurzfristige Anlage. Für ihre auf die nächsten drei bis vier Jahre absehbaren Liquiditätsbedürfnisse sollten Anleger anderweitig Vorsorge treffen.

Mit unseren Fonds möchten wir Anlegern, die der geschichtlichen Erfahrung entsprechend den Sachwert Aktie gegenüber Geldforderungen als langfristig sicherer und ertragreicher einschätzen, eine optimale Anlagemöglichkeit bieten.

Die RIV ist als Kapitalverwaltungsgesellschaft des RIV Rationalinvest Vermögensverwalterfonds, des RIV Aktieninvest Global und des RIV Zusatzversorgung für die jeweilige Anlagepolitik der Fonds und deren Umsetzung verantwortlich.

Die Universal-Investment-Gesellschaft mbH ist Fondsadministrator der Fonds.

Verwahrstelle für die RIV-Fonds ist Hauck Aufhäuser Lampe Privatbankiers AG, die neben der Verwahrung des Investmentvermögens eine Kontrollfunktion gegenüber der KVG einnimmt.

Bei Insolvenz der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) würden die Investmentvermögen auf eine neue KVG übertragen. Da Fonds Sondervermögen sind und daher getrennt vom Eigentum der KVG, untereinander getrennt und getrennt von anderen Sondervermögen gehalten werden müssen, ist dies problemlos möglich. Das Fondsvermögen bliebe unberührt.

Bei Insolvenz der Verwahrstelle, würden die Wertpapiere der Investmentvermögen auf eine neue Verwahrstelle übertragen. Da auch die Verwahrstelle die Sondervermögen getrennt vom eigenen Eigentum, untereinander getrennt und getrennt von anderen Sondervermögen verwahren muss, wäre dies kein Problem. Betroffen von einer Insolvenz der Verwahrstelle wäre jedoch das Bankguthaben der Fonds, das bei der Verwahrstelle lagert. Aus diesem Grund achtet die RIV darauf, dass der Anteil des Bankguthabens nicht zu groß wird und lagert bei Bedarf Bankguthaben bei anderen Banken.

Im Bankdepot des Anlegers gelten die Fondsanteile als Sondervermögen auf den Namen des Anlegers. Wird die Bank insolvent, bleiben die Fondsanteile geschützt. Der Anleger muss sich eine neue Depotbank suchen und seine Fondsanteile dorthin übertragen.

Fondsanteile können grundsätzlich bei jeder Bank ohne Ausgabeaufschlag über die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) bezogen werden.

Bei weniger kundenfreundlichen Instituten können Fondsanteile nur über Börsen, zum Beispiel der Börse Hamburg, erworben werden. Die Handelsspanne zwischen Kauf und Verkauf beträgt maximal 1,5 %. Historisch betrachtet wurden Käufe an der Börse mit etwa 0,5 % über NAV getätigt.

Sofern gewünscht, können Sie über uns bei einem unserer Kooperationspartner ein Konto/Depot eröffnen. Hierfür sollten Sie jedoch mindestens 100.000 EUR in unsere Fonds investieren. Für Fondsanleger haben wir mit unseren Kooperationspartnern Sonderkonditionen vereinbart.

Die Verwaltungskosten der Fonds sind zu jedem Zeitpunkt bereits im Fondspreis enthalten. Ihre Höhe wird bei den Stammdaten des jeweiligen Fonds aufgeführt.

Fondsanteile können börsentäglich in beliebiger Stückzahl über Ihre Bank an die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) zurückgegeben oder an einer Börse veräußert werden. Nach Erteilung des Verkaufsauftrages erfolgt bei Rückgaben an die KVG bis etwa 14:00 Uhr bzw. über die Börse zwei Tage später die Gutschrift des Gegenwertes auf Ihrem Konto.

Käufe und Verkäufe können fondsinterne Transaktionskosten verursachen. Zum Ausgleich wird bei der Rückgabe von Fondsanteilen an die KVG ein Rücknahmeabschlag in Höhe von 0,5 % erhoben, der vollumfänglich dem Fondsvermögen und damit den verbleibenden Fondsanlegern zufließt.

Trotz einer die Risiken mindernden breiten Streuung des Fondsvermögens müssen die Fondsanleger bereit sein, kurzfristige und unter Umständen auch deutliche Kursschwankungen in Kauf zu nehmen.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) bestimmt börsentäglich, in der Regel am frühen Nachmittag, die Fondskurse unter Einbeziehung der Börsenkurse des Vortages. Daraufhin werden die Fondskurse auf den Internetseiten der Fonds veröffentlicht. Außerdem kann man sich auf jeder Internetplattform, die Wertpapierkurse bereitstellt, durch die Eingabe der Wertpapierkennnummer die aktuellen Kurse anzeigen lassen. Darüber hinaus informiert die Zeitung Badische Neueste Nachrichten in ihrer täglichen Print-Ausgabe über die Preise der RIV-Fonds.

In der deutschen Steuererklärung müssen die Fonds grundsätzlich nicht angegeben werden.

Klicken Sie hier, um mehr über die Investmentfondsbesteuerung zu erfahren.

Perspektiven und Kritisches

Kapitalmarktthemen mit hoher Relevanz setzen wir hier in Perspektive oder betrachten diese besonders kritisch. Häufig werden diese Themen nicht ausreichend beachtet oder werden so vereinfacht und undifferenziert dargestellt, dass deren signifikante Auswirkungen für Anleger nicht klar werden. Dies möchten wir besser machen und interessierten Lesern unsere Argumente und Meinungen näherbringen, die unser Kapitalmarkt-Weltbild und -Handeln prägen.

Berichte

Januar Februar März

April Mai Juni

Juli August September

Oktober November Dezember

Darüber hinaus bietet die RIV Fondsanlegern an, eine individuelle monatliche Bewertung auf Einzeltitelbasis, bezogen auf Ihren Bestand an Fondsanteilen, kostenfrei zu erhalten. Bitte treten Sie hierfür mit uns in Kontakt.

Finanzwissen

Finanzwissen zu oft nicht ganz einfachen oder sehr spezifischen Themengebieten versuchen wir hier im Details zu erklären. Mit Hilfe dieses Finanzwissens lassen sich komplexe und ineinander greifende Themengebiete oft leichter erschließen.

Häufige Fragen

Antworten auf Fragen, die uns häufig von Interessenten, Kunden und Anlegern gestellt werden, stellen wir gerne hier vor, denn oft betreffen diese Fragen eine Vielzahl von Personen, die sich mit der gleichen Thematik beschäftigen.

Jeder kann Anteile der RIV-Fonds erwerben und so sein Vermögen von der RIV verwalten lassen. Darüber hinaus bieten wir im Rahmen der Vermögensverwaltung die Einzeldepotverwaltung für vermögende Privatkunden und institutionelle Investoren an.

Bei der Fondsanlage gibt es keine Mindestanlagesumme. Die Fondsanlage kann bei vielen Banken nur in ganzen Fondsanteilen getätigt werden. Bei manchen Banken ist auch der Erwerb von Bruchstücken, beispielsweise im Rahmen von Sparplänen ab 25 EUR, möglich.

Die Mindestanlagesumme für die Einzeldepotverwaltung im Rahmen der individuellen Vermögensverwaltung beträgt 500.000 EUR.

Die seit 2009 geltende Abgeltungssteuer benachteiligt Anleger in individuellen Wertpapieren gegenüber Fondsanlegern. Folgende Vorteile bietet eine Fondsanlage:

  • Die Verwaltungskosten sind bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Ertrags im Fonds absetzbar.
  • Realisierte Kursgewinne bleiben im Fondsvermögen steuerfrei und können dort ungeschmälert wieder angelegt werden.
  • Im Fonds gibt es nur einen Verlustverrechnungstopf, sodass Verrechnungen immer sofort und unbeschränkt vorgenommen werden, egal woher die zu verrechnenden Gewinne stammen. Bei der individuellen Wertpapieranlage existieren bei Privatanlegern aktuell 2 Verlustverrechnungstöpfe, die immer nur mit den jeweiligen Töpfen zuzuordnenden Gewinnen verrechnet werden können. Darüber hinaus ist bei Privatanlegern unter anderem die Verlustverrechnung bei Termingeschäften nur über die Steuerklärung möglich und dort auch noch betragsmäßig beschränkt.
  • Die Transaktionskosten im Fondsvermögen liegen etwa bei einem Viertel im Vergleich zu den Transaktionskosten bei der individuellen Wertpapieranlage.
  • Bei der individuellen Wertpapieranlage erhalten Sie von der Bank eine Flut von Auszügen und Abrechnungen, da für jede Buchung (Kauf, Verkauf, Dividenden, Zinsen) auf Ihrem Konto ein Beleg erstellt werden muss. Hinzu kommen Mitteilungen über Kapitalmaßnahmen, Einladungen zu Hauptversammlungen, Übernahmeangebote, Aktiensplits etc. Bei der Fondsanlage geschieht dies fondsintern. Sie erhalten nur Auszüge und Abrechnungen, wenn Sie Fondsanteile kaufen oder verkaufen, die jährliche Besteuerung der Vorabpauschale stattfindet oder Bankgebühren gebucht werden. Die Anzahl an Auszügen und Abrechnungen, die Sie erhalten, reduziert sich drastisch.
Die RIV bietet keine fremden Fonds oder Produkte an, sondern vertreibt nur ihre selbst verwalteten Fonds.

Der RIV Rationalinvest Vermögensverwalterfonds (WKN: A0MVZQ) ist ein international anlegender Mischfonds mit Schwerpunkt auf Aktienanlagen.

Der RIV Aktieninvest Global (WKN: A0YFQ7) ist ein global anlegender Aktienfonds, der vorwiegend in Nebenwerte investiert.

Der RIV Zusatzversorgung (WKN: A2JJ1J) ist ein global anlegender Aktienfonds, der jährliche Ausschüttungen tätigt, die an den deutschen Verbraucherpreisindex angepasst werden.

Die Fonds der RIV eignen sich für den risikotoleranten Anleger mit einem mindestens fünfjährigen Anlagehorizont. Obwohl die Anteile täglich zurückgegeben werden können, eignen sie sich grundsätzlich nicht für eine kurzfristige Anlage. Für ihre auf die nächsten drei bis vier Jahre absehbaren Liquiditätsbedürfnisse sollten Anleger anderweitig Vorsorge treffen.

Mit unseren Fonds möchten wir Anlegern, die der geschichtlichen Erfahrung entsprechend den Sachwert Aktie gegenüber Geldforderungen als langfristig sicherer und ertragreicher einschätzen, eine optimale Anlagemöglichkeit bieten.

Die RIV ist als Kapitalverwaltungsgesellschaft des RIV Rationalinvest Vermögensverwalterfonds, des RIV Aktieninvest Global und des RIV Zusatzversorgung für die jeweilige Anlagepolitik der Fonds und deren Umsetzung verantwortlich.

Die Universal-Investment-Gesellschaft mbH ist Fondsadministrator der Fonds.

Verwahrstelle für die RIV-Fonds ist Hauck Aufhäuser Lampe Privatbankiers AG, die neben der Verwahrung des Investmentvermögens eine Kontrollfunktion gegenüber der KVG einnimmt.

Bei Insolvenz der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) würden die Investmentvermögen auf eine neue KVG übertragen. Da Fonds Sondervermögen sind und daher getrennt vom Eigentum der KVG, untereinander getrennt und getrennt von anderen Sondervermögen gehalten werden müssen, ist dies problemlos möglich. Das Fondsvermögen bliebe unberührt.

Bei Insolvenz der Verwahrstelle, würden die Wertpapiere der Investmentvermögen auf eine neue Verwahrstelle übertragen. Da auch die Verwahrstelle die Sondervermögen getrennt vom eigenen Eigentum, untereinander getrennt und getrennt von anderen Sondervermögen verwahren muss, wäre dies kein Problem. Betroffen von einer Insolvenz der Verwahrstelle wäre jedoch das Bankguthaben der Fonds, das bei der Verwahrstelle lagert. Aus diesem Grund achtet die RIV darauf, dass der Anteil des Bankguthabens nicht zu groß wird und lagert bei Bedarf Bankguthaben bei anderen Banken.

Im Bankdepot des Anlegers gelten die Fondsanteile als Sondervermögen auf den Namen des Anlegers. Wird die Bank insolvent, bleiben die Fondsanteile geschützt. Der Anleger muss sich eine neue Depotbank suchen und seine Fondsanteile dorthin übertragen.

Fondsanteile können grundsätzlich bei jeder Bank ohne Ausgabeaufschlag über die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) bezogen werden.

Bei weniger kundenfreundlichen Instituten können Fondsanteile nur über Börsen, zum Beispiel der Börse Hamburg, erworben werden. Die Handelsspanne zwischen Kauf und Verkauf beträgt maximal 1,5 %. Historisch betrachtet wurden Käufe an der Börse mit etwa 0,5 % über NAV getätigt.

Sofern gewünscht, können Sie über uns bei einem unserer Kooperationspartner ein Konto/Depot eröffnen. Hierfür sollten Sie jedoch mindestens 100.000 EUR in unsere Fonds investieren. Für Fondsanleger haben wir mit unseren Kooperationspartnern Sonderkonditionen vereinbart.

Die Verwaltungskosten der Fonds sind zu jedem Zeitpunkt bereits im Fondspreis enthalten. Ihre Höhe wird bei den Stammdaten des jeweiligen Fonds aufgeführt.

Fondsanteile können börsentäglich in beliebiger Stückzahl über Ihre Bank an die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) zurückgegeben oder an einer Börse veräußert werden. Nach Erteilung des Verkaufsauftrages erfolgt bei Rückgaben an die KVG bis etwa 14:00 Uhr bzw. über die Börse zwei Tage später die Gutschrift des Gegenwertes auf Ihrem Konto.

Käufe und Verkäufe können fondsinterne Transaktionskosten verursachen. Zum Ausgleich wird bei der Rückgabe von Fondsanteilen an die KVG ein Rücknahmeabschlag in Höhe von 0,5 % erhoben, der vollumfänglich dem Fondsvermögen und damit den verbleibenden Fondsanlegern zufließt.

Trotz einer die Risiken mindernden breiten Streuung des Fondsvermögens müssen die Fondsanleger bereit sein, kurzfristige und unter Umständen auch deutliche Kursschwankungen in Kauf zu nehmen.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) bestimmt börsentäglich, in der Regel am frühen Nachmittag, die Fondskurse unter Einbeziehung der Börsenkurse des Vortages. Daraufhin werden die Fondskurse auf den Internetseiten der Fonds veröffentlicht. Außerdem kann man sich auf jeder Internetplattform, die Wertpapierkurse bereitstellt, durch die Eingabe der Wertpapierkennnummer die aktuellen Kurse anzeigen lassen. Darüber hinaus informiert die Zeitung Badische Neueste Nachrichten in ihrer täglichen Print-Ausgabe über die Preise der RIV-Fonds.

In der deutschen Steuererklärung müssen die Fonds grundsätzlich nicht angegeben werden.

Klicken Sie hier, um mehr über die Investmentfondsbesteuerung zu erfahren.

Perspektiven und Kritisches

Kapitalmarktthemen mit hoher Relevanz setzen wir hier in Perspektive oder betrachten diese besonders kritisch. Häufig werden diese Themen nicht ausreichend beachtet oder werden so vereinfacht und undifferenziert dargestellt, dass deren signifikante Auswirkungen für Anleger nicht klar werden. Dies möchten wir besser machen und interessierten Lesern unsere Argumente und Meinungen näherbringen, die unser Kapitalmarkt-Weltbild und -Handeln prägen.

Berichte

Januar Februar März April Mai Juni

Juli August September Oktober November Dezember

Darüber hinaus bietet die RIV Fondsanlegern an, eine individuelle monatliche Bewertung auf Einzeltitelbasis, bezogen auf Ihren Bestand an Fondsanteilen, kostenfrei zu erhalten. Bitte treten Sie hierfür mit uns in Kontakt.

Finanzwissen

Finanzwissen zu oft nicht ganz einfachen oder sehr spezifischen Themengebieten versuchen wir hier im Detail zu erklären. Mit Hilfe dieses Finanzwissens lassen sich komplexe und ineinander greifende Themengebiete oft leichter erschließen.

Häufige Fragen

Antworten auf Fragen, die uns häufig von Interessenten, Kunden und Anlegern gestellt werden, stellen wir gerne hier vor, denn oft betreffen diese Fragen eine Vielzahl von Personen, die sich mit der gleichen Thematik beschäftigen.

Jeder kann Anteile der RIV-Fonds erwerben und so sein Vermögen von der RIV verwalten lassen. Darüber hinaus bieten wir im Rahmen der Vermögensverwaltung die Einzeldepotverwaltung für vermögende Privatkunden und institutionelle Investoren an.

Bei der Fondsanlage gibt es keine Mindestanlagesumme. Die Fondsanlage kann bei vielen Banken nur in ganzen Fondsanteilen getätigt werden. Bei manchen Banken ist auch der Erwerb von Bruchstücken, beispielsweise im Rahmen von Sparplänen ab 25 EUR, möglich.

Die Mindestanlagesumme für die Einzeldepotverwaltung im Rahmen der individuellen Vermögensverwaltung beträgt 500.000 EUR.

Die seit 2009 geltende Abgeltungssteuer benachteiligt Anleger in individuellen Wertpapieren gegenüber Fondsanlegern. Folgende Vorteile bietet eine Fondsanlage:

  • Die Verwaltungskosten sind bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Ertrags im Fonds absetzbar.
  • Realisierte Kursgewinne bleiben im Fondsvermögen steuerfrei und können dort ungeschmälert wieder angelegt werden.
  • Im Fonds gibt es nur einen Verlustverrechnungstopf, sodass Verrechnungen immer sofort und unbeschränkt vorgenommen werden, egal woher die zu verrechnenden Gewinne stammen. Bei der individuellen Wertpapieranlage existieren bei Privatanlegern aktuell 2 Verlustverrechnungstöpfe, die immer nur mit den jeweiligen Töpfen zuzuordnenden Gewinnen verrechnet werden können. Darüber hinaus ist bei Privatanlegern unter anderem die Verlustverrechnung bei Termingeschäften nur über die Steuerklärung möglich und dort auch noch betragsmäßig beschränkt.
  • Die Transaktionskosten im Fondsvermögen liegen etwa bei einem Viertel im Vergleich zu den Transaktionskosten bei der individuellen Wertpapieranlage.
  • Bei der individuellen Wertpapieranlage erhalten Sie von der Bank eine Flut von Auszügen und Abrechnungen, da für jede Buchung (Kauf, Verkauf, Dividenden, Zinsen) auf Ihrem Konto ein Beleg erstellt werden muss. Hinzu kommen Mitteilungen über Kapitalmaßnahmen, Einladungen zu Hauptversammlungen, Übernahmeangebote, Aktiensplits etc. Bei der Fondsanlage geschieht dies fondsintern. Sie erhalten nur Auszüge und Abrechnungen, wenn Sie Fondsanteile kaufen oder verkaufen, die jährliche Besteuerung der Vorabpauschale stattfindet oder Bankgebühren gebucht werden. Die Anzahl an Auszügen und Abrechnungen, die Sie erhalten, reduziert sich drastisch.
Die RIV bietet keine fremden Fonds oder Produkte an, sondern vertreibt nur ihre selbst verwalteten Fonds.

Der RIV Rationalinvest Vermögensverwalterfonds (WKN: A0MVZQ) ist ein international anlegender Mischfonds mit Schwerpunkt auf Aktienanlagen.

Der RIV Aktieninvest Global (WKN: A0YFQ7) ist ein global anlegender Aktienfonds, der vorwiegend in Nebenwerte investiert.

Der RIV Zusatzversorgung (WKN: A2JJ1J) ist ein global anlegender Aktienfonds, der jährliche Ausschüttungen tätigt, die an den deutschen Verbraucherpreisindex angepasst werden.

Die Fonds der RIV eignen sich für den risikotoleranten Anleger mit einem mindestens fünfjährigen Anlagehorizont. Obwohl die Anteile täglich zurückgegeben werden können, eignen sie sich grundsätzlich nicht für eine kurzfristige Anlage. Für ihre auf die nächsten drei bis vier Jahre absehbaren Liquiditätsbedürfnisse sollten Anleger anderweitig Vorsorge treffen.

Mit unseren Fonds möchten wir Anlegern, die der geschichtlichen Erfahrung entsprechend den Sachwert Aktie gegenüber Geldforderungen als langfristig sicherer und ertragreicher einschätzen, eine optimale Anlagemöglichkeit bieten.

Die RIV ist als Kapitalverwaltungsgesellschaft des RIV Rationalinvest Vermögensverwalterfonds, des RIV Aktieninvest Global und des RIV Zusatzversorgung für die jeweilige Anlagepolitik der Fonds und deren Umsetzung verantwortlich.

Die Universal-Investment-Gesellschaft mbH ist Fondsadministrator der Fonds.

Verwahrstelle für die RIV-Fonds ist Hauck Aufhäuser Lampe Privatbankiers AG, die neben der Verwahrung des Investmentvermögens eine Kontrollfunktion gegenüber der KVG einnimmt.

Bei Insolvenz der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) würden die Investmentvermögen auf eine neue KVG übertragen. Da Fonds Sondervermögen sind und daher getrennt vom Eigentum der KVG, untereinander getrennt und getrennt von anderen Sondervermögen gehalten werden müssen, ist dies problemlos möglich. Das Fondsvermögen bliebe unberührt.

Bei Insolvenz der Verwahrstelle, würden die Wertpapiere der Investmentvermögen auf eine neue Verwahrstelle übertragen. Da auch die Verwahrstelle die Sondervermögen getrennt vom eigenen Eigentum, untereinander getrennt und getrennt von anderen Sondervermögen verwahren muss, wäre dies kein Problem. Betroffen von einer Insolvenz der Verwahrstelle wäre jedoch das Bankguthaben der Fonds, das bei der Verwahrstelle lagert. Aus diesem Grund achtet die RIV darauf, dass der Anteil des Bankguthabens nicht zu groß wird und lagert bei Bedarf Bankguthaben bei anderen Banken.

Im Bankdepot des Anlegers gelten die Fondsanteile als Sondervermögen auf den Namen des Anlegers. Wird die Bank insolvent, bleiben die Fondsanteile geschützt. Der Anleger muss sich eine neue Depotbank suchen und seine Fondsanteile dorthin übertragen.

Fondsanteile können grundsätzlich bei jeder Bank ohne Ausgabeaufschlag über die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) bezogen werden.

Bei weniger kundenfreundlichen Instituten können Fondsanteile nur über Börsen, zum Beispiel der Börse Hamburg, erworben werden. Die Handelsspanne zwischen Kauf und Verkauf beträgt maximal 1,5 %. Historisch betrachtet wurden Käufe an der Börse mit etwa 0,5 % über NAV getätigt.

Sofern gewünscht, können Sie über uns bei einem unserer Kooperationspartner ein Konto/Depot eröffnen. Hierfür sollten Sie jedoch mindestens 100.000 EUR in unsere Fonds investieren. Für Fondsanleger haben wir mit unseren Kooperationspartnern Sonderkonditionen vereinbart.

Die Verwaltungskosten der Fonds sind zu jedem Zeitpunkt bereits im Fondspreis enthalten. Ihre Höhe wird bei den Stammdaten des jeweiligen Fonds aufgeführt.

Fondsanteile können börsentäglich in beliebiger Stückzahl über Ihre Bank an die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) zurückgegeben oder an einer Börse veräußert werden. Nach Erteilung des Verkaufsauftrages erfolgt bei Rückgaben an die KVG bis etwa 14:00 Uhr bzw. über die Börse zwei Tage später die Gutschrift des Gegenwertes auf Ihrem Konto.

Käufe und Verkäufe können fondsinterne Transaktionskosten verursachen. Zum Ausgleich wird bei der Rückgabe von Fondsanteilen an die KVG ein Rücknahmeabschlag in Höhe von 0,5 % erhoben, der vollumfänglich dem Fondsvermögen und damit den verbleibenden Fondsanlegern zufließt.

Trotz einer die Risiken mindernden breiten Streuung des Fondsvermögens müssen die Fondsanleger bereit sein, kurzfristige und unter Umständen auch deutliche Kursschwankungen in Kauf zu nehmen.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) bestimmt börsentäglich, in der Regel am frühen Nachmittag, die Fondskurse unter Einbeziehung der Börsenkurse des Vortages. Daraufhin werden die Fondskurse auf den Internetseiten der Fonds veröffentlicht. Außerdem kann man sich auf jeder Internetplattform, die Wertpapierkurse bereitstellt, durch die Eingabe der Wertpapierkennnummer die aktuellen Kurse anzeigen lassen. Darüber hinaus informiert die Zeitung Badische Neueste Nachrichten in ihrer täglichen Print-Ausgabe über die Preise der RIV-Fonds.

In der deutschen Steuererklärung müssen die Fonds grundsätzlich nicht angegeben werden.

Klicken Sie hier, um mehr über die Investmentfondsbesteuerung zu erfahren.

Nach oben