Illiquide Fonds sind ein Problem, das die Fondsbranche schon längere Zeit beschäftigt und das zuletzt aufgrund von einer steigenden Anzahl an Vorfällen eine wachsende Aufmerksamkeit auf sich gezogen hat, auch von regulatorischer Seite. So müssen sich seit diesem Jahr alle Fondsgesellschaften mit der Umsetzung von zusätzlichen Liquiditätsinstrumenten in Fonds auseinandersetzen. Der ursprünglichen Aufforderung von aufsichtsrechtlicher Seite in Person der Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele, die selbst mit Verwicklungen im Cum-Ex-Skandal bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber zu kämpfen hat, folgte sogleich Kritik an der deutschen Fondsbranche, weil die Umsetzung nicht schnell genug von statten ginge. Im Anschluss möchten wir gerne Hintergrundinformationen liefern, die Liquiditätsinstrumente selbst beleuchten und das Vorgehen der RIV diesbezüglich erläutern.

In der Finanzkrise 2008 waren es noch Immobilienfonds, die schließen und anschließend abgewickelt werden mussten, weil sie Immobilien nicht schnell genug abstoßen konnten um hohe Rückgabeforderungen zu bedienen. Anlegern war der Zugriff auf ihre Gelder über Jahre verwehrt. Nachdem das Kind in den Brunnen gefallen war, wurde ein Flickenteppich an neuen Regeln wie Mindesthaltefristen, Rückgabefristen und Rückgabeterminen für Anleger in Immobilienfonds eingeführt, die das Problem lindern sollen. In der Coronakrise kamen deutsche Immobilienfonds aufgrund hoher Liquiditätsbestände von etwa 20 % noch ohne Schließung davon. Viele britische Immobilienfonds mussten hingegen auch in der Coronakrise die Rücknahme von Anteilscheinen aussetzen. Schon frühzeitig hätte man eigentlich darauf kommen können, dass das Konstrukt offene Immobilienfonds zum Scheitern verurteilt ist, da langfristige und illiquide Anlagen (Immobilien) mit kurzfristiger Finanzierung (börsentägliches Rückgaberecht von Fondsanteile) getätigt werden.

Gleiches kann grundsätzlich auch Wertpapierfonds widerfahren. So musste schon in 2019 der einst gefeierte britische Fondsmanager Neil Woodford seinen Milliarden schweren Fonds schließen, weil Anlagen in besonders kleine und illiquide Nebenwerte sowie in nicht börsennotierte Wertpapiere getätigt wurden, die dann bei auftretendem erhöhten Rückgabeverlangen von Fondsanlegern nicht veräußert werden konnten. Das Eintreten der Coronaviruskrise verstärkte die Problematik um illiquide Fonds, indem ein plötzliches erhöhtes Rückgabeverlangen von Anlegern im März 2020 und Bewertungsunsicherheiten aufgrund wegbrechender Nachfrage nach illiquiden Wertpapieren entstand. So mussten im März dutzende Fonds die Anteilscheinrückgabe aussetzen. Stand Ende September 2020 ist diese Anzahl auf etwa 120 europäische Publikumsfonds angewachsen, mit teils prominenten Beispielen wie den H2O Fonds. Einer der Hauptgründe warum Fonds in 2020 schließen mussten waren illiquide und nicht bewertbare Anleihen. Diese bereiteten auch Anleihen-ETFs Schwierigkeiten, deren Preis selbst bei den größten und liquidesten Fonds teils 5 % unter dem Nettoinventarwert lag und in Fällen kleinerer ETFs bei knapp 20 %.

Illiquide Fonds sind also eine Tatsache, die für jeden zu beobachten ist und es ist jedem zu wünschen, dass man davon nicht betroffen ist. Auch die zunehmende Häufigkeit von illiquiden Fonds, die ihre Anteilscheinrückgabe aussetzen müssen, ist leider ein Fakt. Aus unserer Sicht es es daher schon grundlegend richtig dieses Problem anzugehen, die Frage stellt sich lediglich nach dem Wie.

Gründe für Zunehmende Illiquidität

Das alles übertünchende Niedrigzinsumfeld hat dazu geführt, dass das Interesse von Anlegern an Anleihen aufgrund von niedrigeren Renditechancen gesunken ist. Dies gilt zumindest für diejenigen Anleger, die es sich aussuchen können in welche Anlageklassen sie anlegen können und nicht regulatorisch in bestimmte Anlageklassen mehr oder weniger anlegen müssen. Die verbleibenden Anleihen-Anleger werden in ihrer Jagd nach Renditen oft in risikoreichere Segmente des Anleihenmarkts wie beispielsweise illiquidere Schrottanleihen gedrückt, um überhaupt irgendwelche Risikoaufschläge zu erhalten. Auch die Zentralbanken tragen zu diesem Crowding-Out-Effekt bei und reduzieren die Liquidität durch ihre massive Anleihen-Aufkaufprogramme, indem sie dem Markt mittlerweile nicht nur Staatsanleihen sondern auch Unternehmensanleihen dauerhaft entziehen. Die steigende Beliebtheit von Anleihen-ETFs verschärft zudem die Liquiditäts-Problematik, indem diese ihren Anlegern zwar permanente Handelbarkeit versprechen, oft aber auch illiquide Anleihen halten. Weiterer schwerwiegender Grund für die zunehmende Illiquidität ist schlechte Regulierung, die durch verschärfte Vorgaben zur Eigenkapitalunterlegung der Handelsbücher von Marketmachern dafür gesorgt hat, dass immer weniger Banken diese Funktion ausüben. Auch die verschärften Regelungen zu Eigenbeständen und Eigenhandel von Banken führen dazu, dass diese weniger Anleihen auf ihre Bücher nehmen. Damit geht eine für den Gesamtmarkt positive Stoßdämpferfunktion verloren.

In Summe gibt es also viele Gründe, die für die zunehmende Illiquidität verantwortlich sind. Europäische und nationale Gesetzgeber und Aufsicht sehen die Lösung dieses Problems in noch mehr Regulierung, beispielsweise den zusätzlichen Liquiditätsinstrumenten.

Neue Liquiditätsinstrumente

In 2020 wurden die zusätzliche Liquiditätsinstrumente im KAGB aufgenommen. Konkret handelt es sich

bei diesen um:

a) Längere Rücknahmefristen (Redemption Notices)

Laut § 98 Abs. 1a KAGB besteht die Möglichkeit Rückgabefristen in den Anlagebedingungen festzulegen. Die Festlegung einer solchen Frist liegt im Ermessen der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Dabei sind insbesondere die Anlegerinteressen und Anlagestrategie sowie die Liquidität der Vermögensgegenstände des Sondervermögens zu berücksichtigen. Die gesetzliche Höchstdauer für eine solche Frist beträgt für Publikumsfonds einen Monat.

b) Rücknahmebeschränkungen (Redemption Gates)

§ 98 Abs. 1b KAGB ermöglicht die Rücknahme von Anteilscheinen für maximal 15 Arbeitstage zu beschränken. Dies erfolgt dann, wenn das Rückgabeverlangen von Anlegern einen zuvor festgelegten Schwellenwert erreicht, der die Interessen der Gesamtheit der Anleger im Fonds gefährdet. Die Festlegung des Schwellenwerts liegt im Ermessen der Kapitalverwaltungsgesellschaften.

c) Preisanpassungen bei hohen Anteilscheingeschäften (Swing Pricing)

Swing Pricing nach § 71 Abs. 2 KAGB soll die Auswirkungen von kurzfristig hohen Anteilscheinausgaben und -rücknahmen auf den Fonds mindern. Im Falle eines entsprechend hohen Netto-Überschusses an Anteilschein-Rückgaben oder -Ausgaben müssten im Fonds Wertpapiere gekauft oder verkauft werden, gegebenenfalls um Anlagegrenzen weiterhin einzuhalten. Insbesondere bei notwendigen Transaktionen in wenig liquiden Märken können in Folge hohe Transaktionskosten entstehen, die zu Lasten des Fondsvermögen gehen. Durch Swing Pricing können diese Transaktionskosten denjenigen Anlegern zugeordnet werden, die diese Kosten auch verursacht haben. Technisch erfolgt bei Anteilscheinkäufen eine Anpassung des Ausgabepreises nach oben und bei Anteilscheinrückgaben eine Anpassung des Rückgabepreises nach unten um den sogenannten Swing Faktor. Die Differenz fließt dabei dem Fonds als Ertrag zu, um die Transaktionskosten zu kompensieren.

Position der RIV zu den Liquiditätsinstrumenten

Die RIV lehnt den Einsatz der neuen Liquiditätsinstrumente ab. Korrekterweise sollten diese auch eher Illiquiditätsinstrumente heißen. In den RIV-Fonds ist der Einsatz dieser Instrumente daher nicht gestattet. Grund hierfür ist, dass die Einführung dieser Liquiditätsinstrumente nicht die Anleger schützen, im Gegenteil, diese werden dadurch benachteiligt und vielleicht sogar geschädigt. Denn entweder verzögert sich für Anleger der Zeitpunkt, an welchem sie an ihre Gelder gelangen können oder die Gelder verringern sich aufgrund der nachteiligen Preisanpassungen bei Anteilscheingeschäften. Negativ ist dazu das Signal, welches das Einsetzen dieser Liquiditätsinstrumente sendet. Spätestens dann ist nämlich allen Marktteilnehmern klar, dass der Fonds illiquide ist, mit dem Resultat, dass Anteilscheine in Scharen zurückgeben werden und die Wertpapiere des Fonds noch schwieriger zu veräußern sind, da Handelskontrahenten Bescheid wissen. Dieses Resultat war auch bei den zuvor benannten Beispielen schon zu beobachten, als diese im Anschluss an das Aussetzen der Anteilscheinrücknahmen bei Wiederöffnung mit sehr hohen Mittelabflüssen zu kämpfen hatten. Durch den dann wieder benötigten Verkauf von Wertpapieren kann sich eine Abwärtsspirale entwickelt, die letztendlich zur Abwicklung von Fonds führen kann. Bei den neuen Liquiditätsinstrumenten ist die Signalwirkung identisch, wir erwarten ein ähnliches Resultat. In diesem Fall hätte der Einsatz dieser Instrumente gar geschadet.

Die neuen Liquiditätsinstrumente schützen lediglich Hasardeure in der Fondsbranche, die in illiquide Vermögenswerte investieren und diese mit jederzeit liquidierbaren Verbindlichkeiten, den Anlagegeldern der Anleger, finanzieren. Häufig genug mussten diese in turbulenten Zeiten immer wieder erfahren, dass dies nicht nachhaltig und schlichtweg dumm ist. Anstatt konsequent zu handeln und so etwas in Publikumsfonds zu verbieten und in solche rechtlichen Konstrukte zu verlagern, die langfristig finanziert sind, wird die Regulierung so verändert, dass sich Anleger im Endeffekt nicht mehr sicher sein können, ob es sich beispielsweise bei OGAW-Fonds um eine liquide Anlage handelt oder nicht. Dabei war dies gerade der Grundgedanke des OGAW-Konstrukts! So müssten Anleger in jedem Einzelfall mühsam das viele hundert Seiten lange Wertpapierprospekt prüfen, ob denn ein Fonds oben genannte Liquiditätsinstrumente einsetzt oder nicht. Anleger werden dies in vielen Fällen sicher nicht machen. Rechtlich ist die Fondsbranche durch den Hinweis im Verkaufsprospekt zwar abgesichert, aber dennoch werden diese Illiquiditätsinstrumente viel Anlegervertrauen verspielen. Im Interesse der Anleger sind die Illiquiditätsinstrumente nicht.

Anlegerschutz genießt bei der RIV höchste Priorität

Für RIV-Fonds und deren Anleger ändert sich durch die neuen Liquiditätsinstrumente nichts. Die Fonds investieren weiterhin ausschließlich in liquide Wertpapiere und der erhobene Rücknahmeabschlag verbleibt weiterhin im Fondsvermögen, um langfristige Anleger zu belohnen und kurzfristiges Handeln von Anteilscheinen auf Kosten langfristiger Fondsanleger unattraktiv zu gestalten. Die RIV setzt weiterhin für alle ihre Fonds ein striktes Liquiditäts- und Liquiditätsrisikomanagment um, welches dabei hilft potentielle Risiken zu identifizieren, zu bewerten, zu steuern und zu kontrollieren. Gerne möchten wir hervorheben, dass RIV-Fonds seit deren Bestehen noch nie mit Liquiditätsproblemen zu kämpfen hatten und die Anteilscheinrückgabe bisher noch nie ausgesetzt werden mussten.

Erfahren Sie mehr über uns, unsere Unternehmensgrundsätze sowie unsere Anlageleitlinien.

Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte finden sie hier. Details über Chancen und Risiken sowie das Verkaufsprospekt samt den wesentlichen Anlegerinformationen unserer Fonds finden Sie auf der jeweiligen Fondsseite des RIV Rationalinvest VVF, des RIV Aktieninvest Global und des RIV Zusatzversorgung.

Illiquide Fonds sind ein Problem, das die Fondsbranche schon längere Zeit beschäftigt und das zuletzt aufgrund von einer steigenden Anzahl an Vorfällen eine wachsende Aufmerksamkeit auf sich gezogen hat, auch von regulatorischer Seite. So müssen sich seit diesem Jahr alle Fondsgesellschaften mit der Umsetzung von zusätzlichen Liquiditätsinstrumenten in Fonds auseinandersetzen. Der ursprünglichen Aufforderung von aufsichtsrechtlicher Seite in Person der Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele, die selbst mit Verwicklungen im Cum-Ex-Skandal bei ihrem ehemaligen Arbeitgeber zu kämpfen hat, folgte sogleich Kritik an der deutschen Fondsbranche, weil die Umsetzung nicht schnell genug von statten ginge. Im Anschluss möchten wir gerne Hintergrundinformationen liefern, die Liquiditätsinstrumente selbst beleuchten und das Vorgehen der RIV diesbezüglich erläutern.

In der Finanzkrise 2008 waren es noch Immobilienfonds, die schließen und anschließend abgewickelt werden mussten, weil sie Immobilien nicht schnell genug abstoßen konnten um hohe Rückgabeforderungen zu bedienen. Anlegern war der Zugriff auf ihre Gelder über Jahre verwehrt. Nachdem das Kind in den Brunnen gefallen war, wurde ein Flickenteppich an neuen Regeln wie Mindesthaltefristen, Rückgabefristen und Rückgabeterminen für Anleger in Immobilienfonds eingeführt, die das Problem lindern sollen. In der Coronakrise kamen deutsche Immobilienfonds aufgrund hoher Liquiditätsbestände von etwa 20 % noch ohne Schließung davon. Viele britische Immobilienfonds mussten hingegen auch in der Coronakrise die Rücknahme von Anteilscheinen aussetzen. Schon frühzeitig hätte man eigentlich darauf kommen können, dass das Konstrukt offene Immobilienfonds zum Scheitern verurteilt ist, da langfristige und illiquide Anlagen (Immobilien) mit kurzfristiger Finanzierung (börsentägliches Rückgaberecht von Fondsanteile) getätigt werden.

Gleiches kann grundsätzlich auch Wertpapierfonds widerfahren. So musste schon in 2019 der einst gefeierte britische Fondsmanager Neil Woodford seinen Milliarden schweren Fonds schließen, weil Anlagen in besonders kleine und illiquide Nebenwerte sowie in nicht börsennotierte Wertpapiere getätigt wurden, die dann bei auftretendem erhöhten Rückgabeverlangen von Fondsanlegern nicht veräußert werden konnten. Das Eintreten der Coronaviruskrise verstärkte die Problematik um illiquide Fonds, indem ein plötzliches erhöhtes Rückgabeverlangen von Anlegern im März 2020 und Bewertungsunsicherheiten aufgrund wegbrechender Nachfrage nach illiquiden Wertpapieren entstand. So mussten im März dutzende Fonds die Anteilscheinrückgabe aussetzen. Stand Ende September 2020 ist diese Anzahl auf etwa 120 europäische Publikumsfonds angewachsen, mit teils prominenten Beispielen wie den H2O Fonds. Einer der Hauptgründe warum Fonds in 2020 schließen mussten waren illiquide und nicht bewertbare Anleihen. Diese bereiteten auch Anleihen-ETFs Schwierigkeiten, deren Preis selbst bei den größten und liquidesten Fonds teils 5 % unter dem Nettoinventarwert lag und in Fällen kleinerer ETFs bei knapp 20 %.

Illiquide Fonds sind also eine Tatsache, die für jeden zu beobachten ist und es ist jedem zu wünschen, dass man davon nicht betroffen ist. Auch die zunehmende Häufigkeit von illiquiden Fonds, die ihre Anteilscheinrückgabe aussetzen müssen, ist leider ein Fakt. Aus unserer Sicht es es daher schon grundlegend richtig dieses Problem anzugehen, die Frage stellt sich lediglich nach dem Wie.

Gründe für Zunehmende Illiquidität

Das alles übertünchende Niedrigzinsumfeld hat dazu geführt, dass das Interesse von Anlegern an Anleihen aufgrund von niedrigeren Renditechancen gesunken ist. Dies gilt zumindest für diejenigen Anleger, die es sich aussuchen können in welche Anlageklassen sie anlegen können und nicht regulatorisch in bestimmte Anlageklassen mehr oder weniger anlegen müssen. Die verbleibenden Anleihen-Anleger werden in ihrer Jagd nach Renditen oft in risikoreichere Segmente des Anleihenmarkts wie beispielsweise illiquidere Schrottanleihen gedrückt, um überhaupt irgendwelche Risikoaufschläge zu erhalten. Auch die Zentralbanken tragen zu diesem Crowding-Out-Effekt bei und reduzieren die Liquidität durch ihre massive Anleihen-Aufkaufprogramme, indem sie dem Markt mittlerweile nicht nur Staatsanleihen sondern auch Unternehmensanleihen dauerhaft entziehen. Die steigende Beliebtheit von Anleihen-ETFs verschärft zudem die Liquiditäts-Problematik, indem diese ihren Anlegern zwar permanente Handelbarkeit versprechen, oft aber auch illiquide Anleihen halten. Weiterer schwerwiegender Grund für die zunehmende Illiquidität ist schlechte Regulierung, die durch verschärfte Vorgaben zur Eigenkapitalunterlegung der Handelsbücher von Marketmachern dafür gesorgt hat, dass immer weniger Banken diese Funktion ausüben. Auch die verschärften Regelungen zu Eigenbeständen und Eigenhandel von Banken führen dazu, dass diese weniger Anleihen auf ihre Bücher nehmen. Damit geht eine für den Gesamtmarkt positive Stoßdämpferfunktion verloren.

In Summe gibt es also viele Gründe, die für die zunehmende Illiquidität verantwortlich sind. Europäische und nationale Gesetzgeber und Aufsicht sehen die Lösung dieses Problems in noch mehr Regulierung, beispielsweise den zusätzlichen Liquiditätsinstrumenten.

Neue Liquiditätsinstrumente

In 2020 wurden die zusätzliche Liquiditätsinstrumente im KAGB aufgenommen. Konkret handelt es sich

bei diesen um:

a) Längere Rücknahmefristen (Redemption Notices)

Laut § 98 Abs. 1a KAGB besteht die Möglichkeit Rückgabefristen in den Anlagebedingungen festzulegen. Die Festlegung einer solchen Frist liegt im Ermessen der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Dabei sind insbesondere die Anlegerinteressen und Anlagestrategie sowie die Liquidität der Vermögensgegenstände des Sondervermögens zu berücksichtigen. Die gesetzliche Höchstdauer für eine solche Frist beträgt für Publikumsfonds einen Monat.

b) Rücknahmebeschränkungen (Redemption Gates)

§ 98 Abs. 1b KAGB ermöglicht die Rücknahme von Anteilscheinen für maximal 15 Arbeitstage zu beschränken. Dies erfolgt dann, wenn das Rückgabeverlangen von Anlegern einen zuvor festgelegten Schwellenwert erreicht, der die Interessen der Gesamtheit der Anleger im Fonds gefährdet. Die Festlegung des Schwellenwerts liegt im Ermessen der Kapitalverwaltungsgesellschaften.

c) Preisanpassungen bei hohen Anteilscheingeschäften (Swing Pricing)

Swing Pricing nach § 71 Abs. 2 KAGB soll die Auswirkungen von kurzfristig hohen Anteilscheinausgaben und -rücknahmen auf den Fonds mindern. Im Falle eines entsprechend hohen Netto-Überschusses an Anteilschein-Rückgaben oder -Ausgaben müssten im Fonds Wertpapiere gekauft oder verkauft werden, gegebenenfalls um Anlagegrenzen weiterhin einzuhalten. Insbesondere bei notwendigen Transaktionen in wenig liquiden Märken können in Folge hohe Transaktionskosten entstehen, die zu Lasten des Fondsvermögen gehen. Durch Swing Pricing können diese Transaktionskosten denjenigen Anlegern zugeordnet werden, die diese Kosten auch verursacht haben. Technisch erfolgt bei Anteilscheinkäufen eine Anpassung des Ausgabepreises nach oben und bei Anteilscheinrückgaben eine Anpassung des Rückgabepreises nach unten um den sogenannten Swing Faktor. Die Differenz fließt dabei dem Fonds als Ertrag zu, um die Transaktionskosten zu kompensieren.

Position der RIV zu den Liquiditätsinstrumenten

Die RIV lehnt den Einsatz der neuen Liquiditätsinstrumente ab. Korrekterweise sollten diese auch eher Illiquiditätsinstrumente heißen. In den RIV-Fonds ist der Einsatz dieser Instrumente daher nicht gestattet. Grund hierfür ist, dass die Einführung dieser Liquiditätsinstrumente nicht die Anleger schützen, im Gegenteil, diese werden dadurch benachteiligt und vielleicht sogar geschädigt. Denn entweder verzögert sich für Anleger der Zeitpunkt, an welchem sie an ihre Gelder gelangen können oder die Gelder verringern sich aufgrund der nachteiligen Preisanpassungen bei Anteilscheingeschäften. Negativ ist dazu das Signal, welches das Einsetzen dieser Liquiditätsinstrumente sendet. Spätestens dann ist nämlich allen Marktteilnehmern klar, dass der Fonds illiquide ist, mit dem Resultat, dass Anteilscheine in Scharen zurückgeben werden und die Wertpapiere des Fonds noch schwieriger zu veräußern sind, da Handelskontrahenten Bescheid wissen. Dieses Resultat war auch bei den zuvor benannten Beispielen schon zu beobachten, als diese im Anschluss an das Aussetzen der Anteilscheinrücknahmen bei Wiederöffnung mit sehr hohen Mittelabflüssen zu kämpfen hatten. Durch den dann wieder benötigten Verkauf von Wertpapieren kann sich eine Abwärtsspirale entwickelt, die letztendlich zur Abwicklung von Fonds führen kann. Bei den neuen Liquiditätsinstrumenten ist die Signalwirkung identisch, wir erwarten ein ähnliches Resultat. In diesem Fall hätte der Einsatz dieser Instrumente gar geschadet.

Die neuen Liquiditätsinstrumente schützen lediglich Hasardeure in der Fondsbranche, die in illiquide Vermögenswerte investieren und diese mit jederzeit liquidierbaren Verbindlichkeiten, den Anlagegeldern der Anleger, finanzieren. Häufig genug mussten diese in turbulenten Zeiten immer wieder erfahren, dass dies nicht nachhaltig und schlichtweg dumm ist. Anstatt konsequent zu handeln und so etwas in Publikumsfonds zu verbieten und in solche rechtlichen Konstrukte zu verlagern, die langfristig finanziert sind, wird die Regulierung so verändert, dass sich Anleger im Endeffekt nicht mehr sicher sein können, ob es sich beispielsweise bei OGAW-Fonds um eine liquide Anlage handelt oder nicht. Dabei war dies gerade der Grundgedanke des OGAW-Konstrukts! So müssten Anleger in jedem Einzelfall mühsam das viele hundert Seiten lange Wertpapierprospekt prüfen, ob denn ein Fonds oben genannte Liquiditätsinstrumente einsetzt oder nicht. Anleger werden dies in vielen Fällen sicher nicht machen. Rechtlich ist die Fondsbranche durch den Hinweis im Verkaufsprospekt zwar abgesichert, aber dennoch werden diese Illiquiditätsinstrumente viel Anlegervertrauen verspielen. Im Interesse der Anleger sind die Illiquiditätsinstrumente nicht.

Anlegerschutz genießt bei der RIV höchste Priorität

Für RIV-Fonds und deren Anleger ändert sich durch die neuen Liquiditätsinstrumente nichts. Die Fonds investieren weiterhin ausschließlich in liquide Wertpapiere und der erhobene Rücknahmeabschlag verbleibt weiterhin im Fondsvermögen, um langfristige Anleger zu belohnen und kurzfristiges Handeln von Anteilscheinen auf Kosten langfristiger Fondsanleger unattraktiv zu gestalten. Die RIV setzt weiterhin für alle ihre Fonds ein striktes Liquiditäts- und Liquiditätsrisikomanagment um, welches dabei hilft potentielle Risiken zu identifizieren, zu bewerten, zu steuern und zu kontrollieren. Gerne möchten wir hervorheben, dass RIV-Fonds seit deren Bestehen noch nie mit Liquiditätsproblemen zu kämpfen hatten und die Anteilscheinrückgabe bisher noch nie ausgesetzt werden mussten.

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Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte finden sie hier. Details über Chancen und Risiken sowie das Verkaufsprospekt samt den wesentlichen Anlegerinformationen unserer Fonds finden Sie auf der jeweiligen Fondsseite des RIV Rationalinvest VVF, des RIV Aktieninvest Global und des RIV Zusatzversorgung.